Patienten im Stich gelassen

In der Sendung von WISO vom 2.4.13 wurde ein weiteres Mal dargestellt, wie einzelne Krankenkassen bemüht sind über ein sog. Fallmanagement sich um Krankheitskosten zu Lasten der Versicherten zu drücken. Nachdem zuletzt die KKH Allianz im Blickpunkt stand, sind es jetzt die AOK Bayern und die TK.

Versuch der Wertung des Verhaltens der AOK Bayern

Während man bei der AOK wohl das Handeln dem Druck der Verhältnisse des nach wie vor ungerechten Risikostrukturausgleichs (MorbiRSA) zuordnen kann. Auch wenn das Vorgehen in keiner Weise zu billigen ist. Es muss jedoch  schon ein erheblicher Druck auf den Finanzen der AOK liegen , wenn man sich zu einer so unseriösen Handlung hinreißen lässt. Droht  hier  ein Zusatzbeitrag, der erheblichen Schaden im Mitgliederbestand verursachen würde, ohne dass man als “Kasse”  falsch in der Erfüllung der Aufgaben gehandelt hat?

Verhalten der TK  wahrscheinlich kein Einzelfall

Anders ist das Verhalten, der TK zu werten. Diese Kasse hat in der GKV die höchsten Rücklagen. Sie ist bisher von jedem Gesetzesvorhaben aufgrund ihrer Versichertenstruktur begünstigt worden. Die TK ist damit überhaupt nicht betroffen von einer unzulänglichen Finanzlage. Nein, sie ist sogar eine der Kassen, die dem Gesundheitsminister Bahr (FDP) gefolgt ist und mit hohem öffentlichen Werbeaufwand darauf hinweist, dass sie Geld zurückzahlen kann.

Bei der TK kann man das Verhalten ihren Versichertenbestand allein auf reine Beitragszahler zu trimmen, nur als schäbig, für eine gesetzliche dem Solidargedanken verpflichteten Körperschaft, bezeichnen.

Wer meint, dies wäre ein Einzelfall, der soll einmal mit den betroffenen Mitbewerbern im gesetzlichen Krankenkassenlager sprechen. Wenn es wahr ist, was diese erzählen, dann  kann man nur vermuten, dass der geschilderte Vorgang nur die Spitze des  Eisberges ist. Auf Nachfrage bei den diese Verstöße schildernden Personen aus dem GKV Bereich wird von diesen darauf hingewiesen, dass leider die solche Sachverhalte mitteildenden  Versicherten nicht bereit sind, ihren Namen für eine Maßnahme gegen die TK herzugeben. Damit  ist selbst die Möglichkeit genommen,  zumindest ein verbandsinternes Verfahren einzuleiten.   Dabei geht es nicht nur um Verweigerung von Leistungen, wie im geschilderten Krankengeldfall, sondern auch um nicht zulässige Kostenübernahmen, z.B. bei Impfungen für Auslandsaufenthalte im Myamar, die zum Zwecke der Abwerbung junger, gesunder Versicherter – also im sog. Wettbewerb – eingesetzt werden.

Hier der Beitrag des ZDF – Wiso  vom 02.04.2013 (solange dieser noch in der Mediathek erreichbar ist)

ZDF-WISO vom 2.3.2013 -Patienten im Stich gelassen / Link steht nicht mehr zur Verfügung

zum gleichen Sachverhalt:

ZDF – WISO “Gesetzliche Grenzen überschritten – KKH-Allianz”/ Link steht nicht mehr zur Verfügung