Pflegereform: Neudefinition der Pflegebedürftigkeit wird bundesweit getestet

Endlich kommt Bewegung in die Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Nach den Fragen der Anhebung des Beitragssatzes mit einer Rücklagenbildung für die Zukunft zur Entlastung zukünftiger Generationen,  kommt jetzt die Neudefinition des Pflegebegriffes.

Von drei Pflegestufen – wie bisher – soll in den neuen Pflegestufen auch die Demenz mit aufgenommen werden. Für die neue Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sollen Demenzkranke nicht länger benachteiligt werden. Die Umstellung wird ab sofort in zwei bundesweiten Modellprojekten erprobt.

Während die Beitragssätze schon ab 1.1.2015 angehoben werden, sollen die Ergebnisse der Modellprojekte 2015 vorliegen und bis 2017 umgesetzt werden.

Siehe auch:

Pflegereform: Neudefinition der Pflegebedürftigkeit wird bundesweit getestet – News & Meldungen – kkdirekt.de.
Positionspapier für eine umfassende Pflegereform vorgestellt
Expertenbeirat empfiehlt fünf statt drei Pflegegrade
Bundestag beschließt Pflegereform – Beitrag steigt ab 2013

 

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