Rentensteuer

Wer, wenn nicht die FDP würde auf den Gedanken kommen für Rentner eine neue Quellensteuer einzuführen? Schade nur, dass alle Experten sowohl die Unabhängigen wie auch die aus der eigenen Koalition diesen Vorschlag als nicht praktikable Schnapsidee brandmarken.

So wird von dem Vorsitzenden der Steuergewerkschaft ausgeführt, dass diese Regelung noch nicht einmal verwaltungsvereinfachend wirkt, sondern eher das Gegenteil bewirkt. Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft äußert sich laut „Hannoversche Allgemeine” vom 04.11.09 wie folgt:

Ondracek: “Man macht die Sache nicht einfacher, sondern komplizierter.” Der Steuerexperte verwies darauf, dass ab Januar alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Lohn- und Einkommensteuer abgesetzt werden können. “Sie alle müssen zum Finanzamt kommen,” und sich veranlagen lassen. Ebenso müssten Bezieher von Nebeneinkünften zur Rente eine Steuererklärung abgeben. Ein Quellenabzug bringe nichts, wenn beispielsweise eine gesetzliche und eine Betriebsrente jeweils unterhalb einer Steuerzahlung liege, beide zusammengenommen aber zur Besteuerung des Einkommens führten. Ein Quellenabzug der Steuer bei hohen Renten würde zu einer Kürzung der Auszahlung führen. Einen Teil oder alles könnte sich der Rentner erst wieder mit der Absetzung der Versicherungsbeiträge zurückholen.

Diesen Ausführungen des Vorsitzenden der Steuergewerkschaft kann seitens der DRV-Mitgliedergemeinschaft nur zugestimmt werden.

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