Zum 1. Januar 2010 ändern sich in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Rechengrößen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (Grenze, bis zu der Beiträge maximal gezahlt werden können) wird in den alten Bundesländern von monatlich 5.400 Euro auf monatlich 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich), in den neuen Bundesländern von bisher 4.550 Euro auf 4.650 Euro (jährlich 55.800 Euro) angehoben.
Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur allgemeinen Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf monatlich 1.094,50 Euro (bisher 1.074,60 Euro monatlich) und in den neuen Bundesländern auf monatlich 925,35 Euro (bisher 905,45 Euro monatlich). Der Beitragssatz beträgt das vierte Jahr in Folge auch im Jahr 2010 unverändert 19,9 Prozent. Weitere Informationen zu den Änderungen im Jahr 2010 und den Werten der Rentenversicherung finden Sie auch unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
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