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Zusatzbeitrag: Wie hoch sind die Verwaltungskosten

Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen  Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.

Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde  bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit   gewidmet. Weiterlesen

Präventionsgesetz kommt nicht

(Bundestag 11.03.10) Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet und mitgeteilt, dass sie den noch von der Ministerin Schmidt (SPD) erarbeiteten Entwurf eines Präventionsgesetzes nicht mehr weiterverfolgen wolle. Mit Leerformeln wie: “ Im Rahmer der Präventionsstrategie werde die Regierung „Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrunen und Erkenntnisse analysieren sowie auf  bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen“ wird die parlamentarische Opposition – man darf es ruhig sagen – verarscht.

Das Fazit ist: Auf längere Zeit wird sich in diesem Bereich nichts mehr tun.

Nachstehend können sie die „Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/681). und Antwort der Regierung unter t (17/845) einsehen.

Was kostet die Kopfpauschale?

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen auch die Frage zu den Kosten für die Einführung der Kopfpauschale im Bereich der Einkommensteuerhöhe dargestellt. Es lautet im entscheiden Absatz des „Parlamentarischen Pressedienstes“ wie folgt.

Zitat:

Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Zitat Ende:

Banken fordern Zwangsvorsorge

Ausgerechnet von den Banken erfahren wir, das für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung eine Altersarmut droht, wenn die Eigenvorsorge im Rentenbereich nicht als Zwangsvorsorge für die Arbeitnehmer und Selbständigen geregelt wird. So zumindest ist es der Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 18.02. zu entnehmen. Natürlich soll diese „freiwillige Pflichtvorsorge“ nicht in staatlicher Obhut eingerichtet werden. Nein man denkt selbstverständlich vollkommen uneigennützig um die Weiterführung der Riesterrente als Zwangsvorsorge im privat organisierten Bereich der Banken und Versicherungen. Das Geschäft steht im Vordergrund. Da ist es opportun, das Altersarmutsrisiko als Geschäftsmodell zu entdecken. Die besorgte Aussage, dass die rasant wachsende Zahl der Menschen mit erheblichen Versorungslücken im Alter den Bundesverband der Banken (BdB) zwingt, Vorschläge zu einer Zwangvorsorge zu machen, zwingt zum Nachdenken. Dieser Einwand des BdB dient allein nur einem Zweck, die eigenen sog. Altersvorsorgeprodukte besser zum laufen zu bringen. Höre: Der Sozialstaat ist immer dann gut, wenn er den eigenen Geschäftsinteressen dient. Weiterlesen

Hartz IV – Das Urteil des BVerfG

Hartz IV ist also als Gesetz verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Das Gesetz scheitert an der nicht verfassungsgemäßem Ermittlung des Unterhaltbedarfs. Nicht nur  die Ermittlung des pauschalen Grundbedarfs für Erwachsene  auch und insbesondere ist die Ermittlung des Bedarfs für Kinder verfassungswidrig. Jetzt hat die Regierung eine Frist bis zum 31.12.10 das Gesetz in -Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen. Interessant ist, dass sich das Gericht nicht darüber ausgelassen hat, welcher mtl. Betrag den Beziehern  von Hartz IV mindestens zusteht. Hier hat das Gericht festgestellt, dass die Methode der Ermittlung des notwendigen Bedarfs beanstandet wird, jedoch die bisher gezahlten Beträge nicht von vornherein als zu niedrig ermittelt angesehen werden können. Weiterlesen

Apothekerverband ohne Sachkenntnis?

Kommentar:

Der Apothekerverband hat sich gegenüber einer großen Boulevardzeitung geäußert. Das sicherlich vor der Einnahme einer Arznei gegen die Dummheit. Aber wie schrieb schon Kurt Götz, der große Spötter in seinem Stück: Dr. med. Prätorius: „Das was ich in meinem Leben nicht gefunden habe, ist die Mikrobe der Dummheit!.“ Fest steht jetzt auf jeden Fall, dass der Apothekenverband diese auch noch nicht gefunden hat. Weiterlesen

Apothekerverband auf dem Holzweg

Der Deutsche Apothekerverband hat (in welchem Auftrag?) den Kassen vorgeworfen, dass sie ihre „Milliardengewinne“ aus den ausgehandelten und bezogenen Arzneimittelrabatten nicht nur verschwiegen haben, sondern auch nicht dafür verwandt haben, einen Zusatzbeitrag zu vermeiden.

Nicht nur, dass diese Aussage hinsichtlich der Offenlegung der Zahlen nicht stimmt, nein, die gezogene Schlussfolgerung, dass diese Ermäßigung der Arneinmittel nicht für den Gesamthaushalt der jeweiligen Kasse eingestellt wurde, zeugt auf Seiten dieser Funktionäre von einem nur mäßig ausgeprägten Wissen von der Aufstellung von Haushaltsplänen der öffentlich rechtlich verfassten gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) äußert sich deshalb zutreffend in einer Presseerklärung (auszugsweise) wie folgt.

„Der vdek hat die Vorwürfe des Deutschen Apothekerverbandes zu den Einnahmen von Arzneimittelrabatten zurückgewiesen. „Es ist absurd zu behaupten, dass Krankenkassen Einnahmen aus Rabattverträgen verschweigen, die Gewinne selber einstecken und im Gegenzug Zusatzbeiträge erheben“, erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek. „Hier findet keine Geheimhaltung von Einnahmen aus Rabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmen statt

…“. Mögliche weitere Maßnahmen zur Ausgabengegrenzung im Arzneimittelbereich wären für den vdek zum Beispiel ein „Preismoratorium für Arzneimittel, die Einführung von Preisverhandlungen vor Markteinführung von neuen Medikamenten (4. Hürde) oder ein reduzierter Mehrwertsteuersatz
bei Arzneimitteln. Insgesamt könnten so rund 4,5 Milliarden Euro in das System der GKV gespült werden“