Bürgerentlastungsgesetz

Die Anhörung  hat inzwischen im Bundestag stattgefunden. Dabei stießen die Vorstellungen der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger im steuerrechtlichen Teil (erhöhter Ansatz als Werbungskosten) bei den Experten auf Zustimmung, während die Vorstellungen z.B. im Bereich der Nichtberücksichtigung der Ausgaben für eine Unfallversicherung oder aber BU-Rente zurückgewiesen wurden. Aber lesen sie die Nachricht aus dem parlamentarischen Pressedienst selbst. Die DRV-Gemeinschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass alle Aufwändungen zur sozialen Sicherung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden muss.


Experten für steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/HLE) Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig an. Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass Bezieher höherer Einkommen erneut stärker entlastet würden als Menschen mit geringem Einkommen. Der Deutsche Steuerberaterverband lobte die stärkere Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Teil sei verfassungskonform umgesetzt. Bei der Streichung der anderen Beiträge stelle sich jedoch die Frage, ob dies mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Freistellung des Existenzminimums zu vereinbaren sei. Die vorgesehene Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüfen muss, ob die alte oder die neue Rechtslage bei der Absetzbarkeit dieser Sonderausgaben für den Steuerzahler günstiger ist, bezeichnete der Steuerberaterverband als “äußerst kompliziert”.

Der Bund der Steuerzahler kritisierte, dass der Gesetzgeber wie so oft erst auf Druck der Gerichte tätig geworden sei. Die Organisation unterstützte die Forderung des Bundesrates, im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben auch den Sonderausgabenzug von privaten Steuerberatungskosten wieder zuzulassen. Weiter erklärte die Organisation, es wäre besser gewesen, die Beitragszahler bereits früher als geplant ab 2010 steuerlich zu entlasten. Das wäre ein wirksamer Beitrag für ein Konjunkturprogramm gewesen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete die verbesserte Abzugsmöglichkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als “teurere und kompliziertere Variante” Es wäre besser und billiger gewesen, den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Die Organisation befürchtet “größten Ärger in den Finanzämtern”. Die Steuerzahler seien in diesem Bereich “unerbittlich”. Die Steuergewerkschaft empfahl einen begrenzten Betrag zur Absetzbarkeit von Beiträgen an diese Versicherungen. Damit könne man sich auch die Günstigerprüfung sparen. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine vertrat die Ansicht, rein fiskalische Gründe hätten zur Ausgrenzung der Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung geführt. Die Organisation sah dies als “verfassungsrechtlich höchst problematisch” an. Allerdings wiesen mehrere Sachverständige auf Fragen von Abgeordneten darauf hin, dass nach heutiger Rechtslage die Beiträge zu diesen Versicherungen zwar bei der Steuererklärung angegeben werden könnten, sich aber in vielen Fällen nicht auswirken würden, da mit den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen die Höchstgrenzen bereits überschritten seien.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

Siehe auch:  Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

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