Sachleistungserstattung bevorzugt

Vom Grundsatz her ergibt sich aus dem nachstehend wieder gegebende Bericht ein für die Arbeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)  positiver Aspekt. Die GKV (siehe Bericht Drucksache 16/12639 des Bundestages – Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Erfahrungen mit den durch das GKV-WSG) stellt anhand der erhobenen Daten fest, dass nur 0,19% der Versicherten statt vorher 0,17 Prozent oder 122.000 Versicherte vor inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen die  neue “Flexibilität” gewählt haben.  Wir meinen, dass dies ein Beweis für das Vertrauen ist, dass die GKV-Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenbringen oder entgegengebracht haben. Das Verhalten der Versicherten hätten wir als Fachleute der GKV voraussagen können. Die sog. Experten, die anderes behauptet haben, sind nunmehr endgültig entzaubert.  So ist es eben, wenn man mehr auf der Seite der privaten Krankenversicherung steht und die wahren Bedürfnisse der Versicherten der GKV negiert.


Nachstehend die Äußerung aus dem parlamentarischen Raum einschließlich des Links auf den vorgelegten Bericht:

Gesetzlich Versicherte bevorzugen Sachleistungsprinzip

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die gesetzlich Krankenversicherten bevorzugen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums trotz der 2007 erweiterten Möglichkeiten zur Wahl von Kostenerstattung nach wie vor eindeutig das Sachleistungsprinzip. Kostenerstattung werde nur von einem “äußerst kleinen Teil” der rund 70,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherten gewählt, heißt es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/12639).

Danach konnten die Versicherten vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes zum 1. April 2007 anstelle des Sachleistungsprinzips die Kostenerstattung lediglich für alle Leistungen wählen oder diese nur auf die ambulante ärztliche Versorgung beschränken. Durch die gesetzliche Neuregelung können die Versicherten die Kostenerstattung nunmehr auf die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Versorgung beschränken oder sie ausschließlich für veranlasste Leistungen oder Krankenhausbehandlung wählen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes hatten den Angaben zufolge rund 122.000 Personen oder 0,17 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten die Kostenerstattung gewählt. Nach der Flexibilisierung seien es rund 132.000 Versicherte oder 0,19 Prozent gewesen davor 0,17 Prozent oder 1

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Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz