Private und gesetzliche Krankenversicherung nicht vergleichbar

Die Bundesregierung musste sich mit einer kleinen Anfrage der Fraktion des Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragsentwicklung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beschäftigen. Dabei kommt die Bundesregierung zum Schluss, dass ein Vergleich der GKV mit der PKV im Beitragsbereich nur schwer möglich ist. Um dann aber festzustellen, dass die Grunddynamik der Ausgabenentwicklung zwischen PKV und GKV ähnlich sei. Da scheinen sich die beauftragten Beamten des Ressort “Wirtschaft und Technologie” an den Fragestellungen vorbeigemogelt zu haben. Ganz im Sinne ihres Chefs Rainer Brüderle. Ob Herr Rösler aus dem Bundesgesundheitsministerium besser geantwortet hätte? Wohl eher nicht!

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Zusatzbeitrag: Wie hoch sind die Verwaltungskosten

Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen  Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.

Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde  bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit   gewidmet. Weiterlesen

Was kostet die Kopfpauschale?

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen auch die Frage zu den Kosten für die Einführung der Kopfpauschale im Bereich der Einkommensteuerhöhe dargestellt. Es lautet im entscheiden Absatz des “Parlamentarischen Pressedienstes” wie folgt.

Zitat:

Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Zitat Ende:

Hartz IV – Das Urteil des BVerfG

Hartz IV ist also als Gesetz verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Das Gesetz scheitert an der nicht verfassungsgemäßem Ermittlung des Unterhaltbedarfs. Nicht nur  die Ermittlung des pauschalen Grundbedarfs für Erwachsene  auch und insbesondere ist die Ermittlung des Bedarfs für Kinder verfassungswidrig. Jetzt hat die Regierung eine Frist bis zum 31.12.10 das Gesetz in -Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen. Interessant ist, dass sich das Gericht nicht darüber ausgelassen hat, welcher mtl. Betrag den Beziehern  von Hartz IV mindestens zusteht. Hier hat das Gericht festgestellt, dass die Methode der Ermittlung des notwendigen Bedarfs beanstandet wird, jedoch die bisher gezahlten Beträge nicht von vornherein als zu niedrig ermittelt angesehen werden können. Weiterlesen

Zugang zu Heilmitteln

Nr. 028, Mi, 3. Februar 2010

Im Bundestag notiert:

Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MPI/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (17/598) den regional unterschiedlichen Zugang zu Heilmitteln. Unter Berufung auf den Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK schreiben die Abgeordneten, dass etwa bei der Physiotherapie der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der niedrigsten Behandlungszahl im Jahr 2008 das 3,21-Fache betragen habe. Die Parlamentarier wollen unter anderem wissen, wie sich die Bundesregierung diese Diskrepanz bei den Verordnungen erklärt und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht.
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FDP: Vorstellungen zur Reform der Rentenversicherung

Im Rahmen der Diskussion des Koalitionsvertrages wurde die Frage aufgeworfen, wie denn die FDP, die sich ja im Koalitionsvertrag ziemlich deutlich mit ihren Vorstellungen zur Krankenversicherung  – wie es scheint – durchgesetzt hat,  zum Bereich der “Rentenversicherung” für Vorstellungen hat. Der Bereich der Rentenversicherung ist im Koalitionsvertrag  eher wenig beschrieben. Es wird noch nicht einmal eine der sonst angeführten Kommissionen oder Expertenrunden eingesetz. Im Bereich der Veröffentlichungen der FDP haben wir den nachstehenden Beitrag gefunden. Dieser Beitrag zeigt auf, dass auch hier die Absicht von der FDP verfolgt wird , die solidarisch finanzierte Altersversorgung als “Grundsicherung” erheblich zu verändern. Die Philosophie der FDP ist, auch die Absicherung der Versorgung im Alter zu mindestens 50%  der privaten Versicherungswirtschaft zu überlassen.  Es ist aber anzunehmen, dass dieses Kapitel – wie auf dem “Dreikönigstreffen” vom Generalsekretär angekündigt – bei der Erstellung des neuen Parteiprogramms angefasst wird. Die Grundüberzeugungen, die sich im nachstehenden Beitrag wiederfinden, dürften dabei aber unverändert bleiben. Aber lesen sie selbst: Weiterlesen

Bürgerversicherung

(Red.) Die GRÜNEN haben einen Antrag auf Einführung einer Bürgerversicherung in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Mit dem Antrag befindet sich die Fraktion der GRÜNEN im Grundsatz auf der gleichen Ebene wie die SPD und auch die LINKE. Wenn sich auch die  Anforderungen an die Bürgerversicherung, die von den einzelnen Parteien formuliert werden doch in einigen Teilen unterscheiden.

Dieser Antrag wird jetzt sicherlich  in den Bundestag eingebracht, um das FDP geführte Bundesgesundheitsministerium aufzufordern, endlich die konkreten Vorschläge für die geplante Kopfpauschale in der GKV  auf den Tisch zu legen. Dies vor allem  noch vor der Landtagswahl in NRW. Die  Bürger vor dieser Wahl sollten wissen, was auf sie an Grausamkeiten zukommt, wenn sie weiterhin die FDP und ihren Minister Rösler unterstützen. Den genauen Inhalt des Antrages der GRÜNEN entnehmen sie der nachstehenden Veröffentlichung  des “Parlamentarischen Pressedienstes (hib)” des Bundestages. Weiterlesen