BRH: Erneut beauftragt DRV Raumplanung zu prüfen

brh-logoDer Parlamentarische Pressedienst berichtet unter dem 18.12.09 über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages. In dieser Sitzung wurde auch über Ergebnisse des Bundesrechnungshofes (BRH) berichtet und diskutiert. Aufgrund der Diskussion wurde der BRH beauftragt, erneut die Raumplanung der DRV-Bund zu überprüfen.  Die weiteren Informationen entnehmen sie dem Bericht der BfA-Gemeinschaft.eV., die im Vorstand der DRV-Bund vertreten ist.

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Rösler: Entkoppelung der Gesundheitskosten von Lohnkosten

Minister Rösler, FDP  war am 16.12.09 im Gesundheitsschuss, gab weitere Auskünfte , die immer noch nicht aufzeigen,  auf welchem Wege er sein Vorhaben der  grundsätzlichen Veränderung der gesetzlichen Krankenversicherung umsetzen will.  Die Fragen der jetzt auftauchenden Finanzierungslücken in der GKV schiebt der neue “Superstar”  der alten Koalition zu und meint sich damit vor der Verantwortung drücken zu können. Dabei sitzt er doch mit dem größeren Teil der alten Koalition am Kabinetttisch, die das bisherige Vorgehen doch abgesegnet hat. Was da wohl die Kanzlerin sagen wird? Es bleibt dabei, die wirklichen Grausamkeiten für die vielen “kleinen Leute” kommen erst im Juni nächsten Jahres nach der NRW – Wahl. Ja wenn, denn bis dahin nicht die Wähler in NRW begriffen haben,  dass ihre Wahl auch darüber entscheidet, ob die Klientelpolitik der FDP abgewählt wird. Wenn NRW falsch wählt, können sie sich schon auf die Kopfpauschale und zusätzliche Abgaben für die Pflegeversicherung einstellen. Wenn sie allerdings Pharmaunternehmer sind, dürfen sie sich auf unverändert gute und steigende Einkünfte freuen. Nachstehend der Bericht aus dem Ausschuss. Weiterlesen

Rente wird nicht ausreichen, den Lebensstandard zu sichern

Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag über die gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gutachten des Sozialbeirats. Die Veröffentlichung des Bundestages zeigt auf, dass die Eckdaten des Rentenversicherungsberichtes darauf hinweisen, dass es lt. den vorgenommenen Modellrechnungen bis zu Jahr 2023 zwar einen Anstieg der Renten um insgesamt 25% geben wird. Doch sinkt im Gegenzug das sog. Sicherungsniveau für den Einzelnen Versicherten, also die Rente, die ein Arbeitnehmer zu erwarten hat. Danach wird ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, im Jahr 2009 noch 52 % seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen (vor Steuern) erhalten. Weiterlesen

Sozialversicherungsanlagevorschriften

Im Zuge der Finanzkrise und der “Pleite” von Lehmann-Brothers  wurde die Frage der sicheren Anlage von Beitragsgeldern der Sozialversicherungsträger diskutiert. Dies führte wohl zur Anfrage der Fraktion “Die LINKE” im Bundestage. Die Antwort der Bundesregierung führt aus, dass die Sozialversicherungsträger – soweit es feststellbar ist – die Vorschriften für eine sichere Geldanlage nach § 80 des SGB IV eingehalten wurden.  Nachstehend die Antwort der Bundesregierung:

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Atypische Beschäftigungsformen weiter im Vormarsch

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” zeigt auf, welche Probleme in den Beschäftigungsverhältnissen  der Arbeitnehmer stecken, die unter dem Begriff  bzw. der Formulierung “atypische Beschäftigungsformen” laufen. Im Zusammenhang mit der bis 2029 erfolgten Umstellung auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren steckt eine nicht unerhebliche Gefahr für die Altersversorgung der von diesen Beschäftigungsverhältnissen betroffenen Personenkreise. Sozialpolitisch wäre hier ein unmittelbarer Ansatz gegeben zügig zu handeln.

Die Stellungnahme der Bundestagsverwaltung mit den Links zu der kleinen Anfrage und zur Antwort der Bundesregierung finden sie nachstehend:


32 Prozent arbeiten in “atypischen Beschäftigungsformen”

Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE/MIK) Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten im Jahr 2008 in sogenannten atypischen Beschäftigungsformen; das entspricht einer Quote von 32,4 Prozent der Erwerbstätigen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13991) auf eine Kleine Anfrage (16/13907) der Fraktion “Die Linke” hervor, in der sich diese nach dem Stand der Jugendarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik erkundigt hatte.

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Mehr Krankenhäuser in privater Hand

Die Privatisierung der Krankenhäuser ehemals fast nur öffentlich rechtlich organisierter Einrichtung schreitet fort. Dabei ist zu verzeichnen, dass diese Zentralisierung einhergeht mit einem stark ausgeprägten Hang zur Gewinnmaximierung zu Lasten der Beschäftigten durch erhebliche Absenkung der Personalschlüsser aber auch durch Verringerung der Einkommen. Daneben wirkt sich der verminderte Stellenkegel unmittelbar auf die Qualität der Pflege aus.(siehe die Stellungnahmen der Gewerkschaft Ver.di)

Was bisher der Öffentlichkeit bisher verborgen geblieben sein dürfte, ist der Tatbestand , dass bei dem Verkauf der Krankenhäuser an private Investoren, es  nicht zu einer Herabsetzung der Investionszuschüsse der “öffentlichichen Hand” an die Krankenhausträger gekommen ist. Nein die Quote ist gleich geblieben. Einige Experten, wie der Alt-Bürgermeister von Bremen, Henning Scherf stellte in Auszug zu seinem neuen Buch in der Frankfurter Rundschau vom 09.09. sogar eine Erhöhung dieser Zuschüsse fest. Damit ergibt sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu Lasten der Steuerzahler für die privaten Krankenhausbetreiber.  Schleierhaft bleibt dem sozialpolitisch Interessierten die Aussage der Regierung in der Anfrag der “Die LINKE”, dass die weitere Privatisierung (ein) ”wichtiges und erhaltenswertes Merkmal der Krankenhausversorgung in Deutschland“ (ist). Veränderungen in der Trägerschaft deutscher Krankenhäuser, wie sie seit Jahren zu beobachten seien, sehe sie als ”Ausdruck und Folge eines Wettbewerbs, der Chancen zur Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung bietet“.

Lesen sie nachstehend die Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion “Die LINKE” :

bundestag Nr. 248, Mi, 9. September 2009

Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft deutlich gestiegen

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Bestimmungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen

Deutscher Bundestag – 23.06.2009

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) In mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer sind nach Angaben der Bundesregierung Bestimmungen zur Einrichtung sogenannter Pflegestützpunkte erlassen worden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (16/13328) auf eine Kleine Anfrage (16/13242) der FDP-Fraktion berichtet, haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverfügungen erlassen und Brandenburg Einzelbestimmungen zur Einrichtung von 3 Pflegstützpunkten. Darüber hinaus sei über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.

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