Kopfpauschale: Viel Aufwand, Nutzen fraglich

Die Böckler-Stiftung hat die Kosten für die Einführung und die Verwaltung der Kopfpauschale untersucht. Die Ergebnisse erfahren sie aus dem nachstehende Beitrag. Wie schon  von uns ausgeführt, bestätigt diese Ausarbeitung unsere Auffassung von der unsozialen für den Versicherten zudem kostentreibende Kopfpauschale.

Gesundheitspolitik
Wenn eine Kopfpauschale eingeführt würde, müssten viele Arbeitnehmer mehr für ihre Krankenversicherung zahlen. Ein Sozialausgleich über Steuern wäre teuer: Allein die nötige neue Bürokratie würde mindestens 250 Millionen Euro im Jahr kosten.

Zusatzbeitrag: Wie hoch sind die Verwaltungskosten

Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen  Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.

Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde  bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit   gewidmet. Weiterlesen

Was kostet die Kopfpauschale?

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen auch die Frage zu den Kosten für die Einführung der Kopfpauschale im Bereich der Einkommensteuerhöhe dargestellt. Es lautet im entscheiden Absatz des “Parlamentarischen Pressedienstes” wie folgt.

Zitat:

Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Zitat Ende:

Apothekerverband ohne Sachkenntnis?

Kommentar:

Der Apothekerverband hat sich gegenüber einer großen Boulevardzeitung geäußert. Das sicherlich vor der Einnahme einer Arznei gegen die Dummheit. Aber wie schrieb schon Kurt Götz, der große Spötter in seinem Stück: Dr. med. Prätorius: “Das was ich in meinem Leben nicht gefunden habe, ist die Mikrobe der Dummheit!.” Fest steht jetzt auf jeden Fall, dass der Apothekenverband diese auch noch nicht gefunden hat. Weiterlesen

Apothekerverband auf dem Holzweg

Der Deutsche Apothekerverband hat (in welchem Auftrag?) den Kassen vorgeworfen, dass sie ihre „Milliardengewinne“ aus den ausgehandelten und bezogenen Arzneimittelrabatten nicht nur verschwiegen haben, sondern auch nicht dafür verwandt haben, einen Zusatzbeitrag zu vermeiden.

Nicht nur, dass diese Aussage hinsichtlich der Offenlegung der Zahlen nicht stimmt, nein, die gezogene Schlussfolgerung, dass diese Ermäßigung der Arneinmittel nicht für den Gesamthaushalt der jeweiligen Kasse eingestellt wurde, zeugt auf Seiten dieser Funktionäre von einem nur mäßig ausgeprägten Wissen von der Aufstellung von Haushaltsplänen der öffentlich rechtlich verfassten gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) äußert sich deshalb zutreffend in einer Presseerklärung (auszugsweise) wie folgt.

„Der vdek hat die Vorwürfe des Deutschen Apothekerverbandes zu den Einnahmen von Arzneimittelrabatten zurückgewiesen. „Es ist absurd zu behaupten, dass Krankenkassen Einnahmen aus Rabattverträgen verschweigen, die Gewinne selber einstecken und im Gegenzug Zusatzbeiträge erheben“, erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek. „Hier findet keine Geheimhaltung von Einnahmen aus Rabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmen statt

…“. Mögliche weitere Maßnahmen zur Ausgabengegrenzung im Arzneimittelbereich wären für den vdek zum Beispiel ein “Preismoratorium für Arzneimittel, die Einführung von Preisverhandlungen vor Markteinführung von neuen Medikamenten (4. Hürde) oder ein reduzierter Mehrwertsteuersatz
bei Arzneimitteln. Insgesamt könnten so rund 4,5 Milliarden Euro in das System der GKV gespült werden”

 

Kopfprämie mit Sozialausgleich ist nicht gerechter – aber teuer

2010-01-23 / Die Diskussion um die Neuregelung der GKV durch die Schwarz/Gelbe Koalition – vertreten durch den Bundesgesundheitsminister Rösler – nimmt an Schärfe zu wie man der nachstehenden Veröffentlichung entnehmen kann. Dabei trifft die MdB Ferner den Nagel auf den Kopf. Kopfprämie mit sog. Solidarausgleich ist nicht nur ungerecht, sondern aufgrund der dafür notwendigen Finanzmittel auch unbezahlbar.  Aber lesen sie: Weiterlesen