Zusatzbeitrag: Wie hoch sind die Verwaltungskosten

Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen  Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.

Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde  bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit   gewidmet. Weiterlesen

Präventionsgesetz kommt nicht

(Bundestag 11.03.10) Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet und mitgeteilt, dass sie den noch von der Ministerin Schmidt (SPD) erarbeiteten Entwurf eines Präventionsgesetzes nicht mehr weiterverfolgen wolle. Mit Leerformeln wie: ” Im Rahmer der Präventionsstrategie werde die Regierung “Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrunen und Erkenntnisse analysieren sowie auf  bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen” wird die parlamentarische Opposition – man darf es ruhig sagen – verarscht.

Das Fazit ist: Auf längere Zeit wird sich in diesem Bereich nichts mehr tun.

Nachstehend können sie die “Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/681). und Antwort der Regierung unter t (17/845) einsehen.

Was kostet die Kopfpauschale?

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen auch die Frage zu den Kosten für die Einführung der Kopfpauschale im Bereich der Einkommensteuerhöhe dargestellt. Es lautet im entscheiden Absatz des “Parlamentarischen Pressedienstes” wie folgt.

Zitat:

Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Zitat Ende:

Zugang zu Heilmitteln

Nr. 028, Mi, 3. Februar 2010

Im Bundestag notiert:

Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MPI/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (17/598) den regional unterschiedlichen Zugang zu Heilmitteln. Unter Berufung auf den Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK schreiben die Abgeordneten, dass etwa bei der Physiotherapie der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der niedrigsten Behandlungszahl im Jahr 2008 das 3,21-Fache betragen habe. Die Parlamentarier wollen unter anderem wissen, wie sich die Bundesregierung diese Diskrepanz bei den Verordnungen erklärt und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht.
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Kopfprämie mit Sozialausgleich ist nicht gerechter – aber teuer

2010-01-23 / Die Diskussion um die Neuregelung der GKV durch die Schwarz/Gelbe Koalition – vertreten durch den Bundesgesundheitsminister Rösler – nimmt an Schärfe zu wie man der nachstehenden Veröffentlichung entnehmen kann. Dabei trifft die MdB Ferner den Nagel auf den Kopf. Kopfprämie mit sog. Solidarausgleich ist nicht nur ungerecht, sondern aufgrund der dafür notwendigen Finanzmittel auch unbezahlbar.  Aber lesen sie: Weiterlesen

FDP: Vorstellungen zur Reform der Rentenversicherung

Im Rahmen der Diskussion des Koalitionsvertrages wurde die Frage aufgeworfen, wie denn die FDP, die sich ja im Koalitionsvertrag ziemlich deutlich mit ihren Vorstellungen zur Krankenversicherung  – wie es scheint – durchgesetzt hat,  zum Bereich der “Rentenversicherung” für Vorstellungen hat. Der Bereich der Rentenversicherung ist im Koalitionsvertrag  eher wenig beschrieben. Es wird noch nicht einmal eine der sonst angeführten Kommissionen oder Expertenrunden eingesetz. Im Bereich der Veröffentlichungen der FDP haben wir den nachstehenden Beitrag gefunden. Dieser Beitrag zeigt auf, dass auch hier die Absicht von der FDP verfolgt wird , die solidarisch finanzierte Altersversorgung als “Grundsicherung” erheblich zu verändern. Die Philosophie der FDP ist, auch die Absicherung der Versorgung im Alter zu mindestens 50%  der privaten Versicherungswirtschaft zu überlassen.  Es ist aber anzunehmen, dass dieses Kapitel – wie auf dem “Dreikönigstreffen” vom Generalsekretär angekündigt – bei der Erstellung des neuen Parteiprogramms angefasst wird. Die Grundüberzeugungen, die sich im nachstehenden Beitrag wiederfinden, dürften dabei aber unverändert bleiben. Aber lesen sie selbst: Weiterlesen

Bundestag: Anfrage zu den Versorgungswerken

spd logoDie SPD-Fraktion stellt in einer “Kleinen Anfrage” an die Regierung Fragen zu der Verfassung der Versorgungswerke die in der Regel berufständisch organisiert sind und die dort Berechtigten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Mit dieser Anfrage wird deutlich werden in welcher Verfassung sich diese Versorgungswerke befinden. Interessant auch die Frage nach der zukünftigen Zuständigkeit der Überwachung der Versorgungswerke, die bisher den Ländern übertragen ist und die man sich wohl nach Auffassung der SPD-Fraktion auch im Bereich der “BaFin” vorstellen könnte. Weiterlesen