Bürgerentlastungsgesetz

Die Anhörung  hat inzwischen im Bundestag stattgefunden. Dabei stießen die Vorstellungen der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger im steuerrechtlichen Teil (erhöhter Ansatz als Werbungskosten) bei den Experten auf Zustimmung, während die Vorstellungen z.B. im Bereich der Nichtberücksichtigung der Ausgaben für eine Unfallversicherung oder aber BU-Rente zurückgewiesen wurden. Aber lesen sie die Nachricht aus dem parlamentarischen Pressedienst selbst. Die DRV-Gemeinschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass alle Aufwändungen zur sozialen Sicherung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden muss.


Experten für steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/HLE) Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig an. Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

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Rentenerhöhung

Für die Rentner steht eine Erhöhung ins Haus, die zwar immer noch nicht die Inflationverluste der vergangenen Jahre ausgleicht, die aber die höchste Erhöhung seit 2002 ist. Vermutet wird, wie sie dem nachstehenden Text aus den “Sozialpolitischen Nachrichten vom 18.0.3.09 von Ver.di entnehmen können, dass diese Erhöung der anstehenden Bundestagswahl geschuldet ist.


Zitat:

Am 16.3.2009 hat der Bundesarbeits- und Sozialminister Olaf Scholz eine gute Botschaft für die Rentnerinnen und Rentner verkündet: Nach drei Jahren der Nullrunden (2004-2006), einer Minianpassung im Jahr 2007 von 0,54 % und einer Anpassung von 1,1 % zum 1.7.2008 sollen zum 1.7.2009, knapp 3 Monate vor der Bundestagswahl, die Renten in den alten Bundesländern (aBL) um 2,41 %, in den neuen Bundesländern (nBL) um 3,38 % ansteigen. Zuletzt hatte es eine Anpassung in einer ähnlichen Höhe in den aBL zum 1.7.2002 (2,16 %) und in den nBL zum 1.7. 1994 (3,45 %) gegeben.
Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben wurde. Da nach der Bundestagswahl alle Kürzungsfaktoren wieder ungebremst „zuschlagen“, werden die Rentenanpassungen der Jahre 2010 bis 2012 sehr wahrscheinlich deutlich unter 1 % liegen.

Zitat Ende:

Im Alter droht Armut

Im Alter droht Armut. Die Boeckler-Stiftung  hat eine Studie erstellt, die sich mit den voraussichtlichen Rentenhöhen in Jahre 2030 beschäftigt. Aus der Statistik geht hervor, dass insbesondere die “Geringverdiener” von Altersarmut betroffen sein werden. Sicherlich wird jetzt von interessierter Seite wieder auf die Möglichkeit der Vorsorge über die Riester-Rente verwiesen.

Allerdings müssen da wohl  Hinweise gegeben werden, wie denn ein z.B. Hartz IV Empfänger, die notwendigen Eigenbeiträge von seinem Einkommen abzweigen soll. Für seriöse Vorschläge, werden dann wohl offene Ohren zu finden sein.


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Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der “Die Linke” liegt vor. Nachstehend finden sie den beschreibenden Text der  Veröffentlichung des Bundestages. Sie können gleichzeitig die Antworten und Anfrage als pdf File ansehen und downloaden.

Siehe auchArmutsrisiko späterer Rentnergenerationen unterschätzt


Im Bundestag notiert: Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der Rentnerinnen, die zum Stichtag 31.12.2007 auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken konnten, liegt deutlich unter der Zahl derjenigen, die weniger als 45 Beitragsjahre vorweisen konnten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11516) hervor, in der sich diese nach der Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter erkundigt hatte. Demnach hatten nur 275.718 Frauen in

den alten und 266.409 Frauen in den neuen Bundesländern mindestens 45 Beitragsjahre erreicht. Mehr als 6 Millionen Frauen in den alten und 1,8 Millionen Frauen in den neuen Bundesländern wiesen dagegen weniger als 45 Beitragsjahre vor.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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Rente mit 67 – Hinweise

Unter dem Titel Rente mit 67 wird seitens der DRV Bund unter der von uns nachstehend aufgezeigten Adresse alles Wichtige zum Thema zusammengetragen. Die dort niedergelegten Fakten stellen den aktuellen Stand der rechtlichen Gegebenheit wieder.

Unabhängig davon bleibt es in der politischen Auseinandersetzung Thema, dass es sicherlich ein erweitertes Erwerbminderungsrentenrecht geben muss, da die jetzt eingeführten Regelungen (wie die Politk ausführt: der Demografie geschuldet) weder den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes noch den Fragen der unterschiedlichen Beanspruchung im Berufsleben und damit dem erhöhten gesundheitlichen Verschleißes im vollen Umfang Rechnung tragen. Hier zukünftig zu Regelungen zu kommen, die dem einzelnen Individium Gerechtigkeit widerfahren lassen,  wird auch unsere Aufgabe in der politischen Auseinandersetzung sein.


Beachten sie auch die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung Bund:


Rentenrecht: Neuordnung 20 Jahre nach der Wiedervereinigung?

(Redaktion) Die Anpassung der Rentenwerte ist wieder einmal Gegenstand  von Erörterungen in der politischen Landschaft. Spätestens nach den Vorlagen der Fraktionen der FDP und der GRÜNEN steht das Thema wieder auf der Agenda. Auch wenn die Anpassung durch eine Einmalzahlung ziemlich einhellig von den Experten abgelehnt wird, so ist doch die Anpassung der Entgeltwerte 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein für die Beschäftigten in Ostdeutschland wichtiger Tatbestand. Lesen sie nachstehend die Veröffentlichung der “Parlamentskorrespondenz”  vom 19.01.09. Die Anhörung findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Rentenrecht: Experten bewerten Einmalzahlung kritisch.

Berlin: (hib/CHE) Die Vorschläge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West fanden in einer öffentlichen

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KVdR-Beitrag ab 1.1.09

Die Deutsche Rentversicherung teilt die Modalitäten für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Rentner mit.  Wir geben ihnen nachstehend einen Auszug aus der Veröffentlichung der DRV Bund vom 1.1.09  zur Kenntnis. Aufgrund des jetzt einheitlich festgesetzten Beitrages für alle Kassen, kann es bei bestimmten Rentnergruppen zu einer Erhöhung der Abzüge kommen.


Die Zahlung der Zuschüsse

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger den Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben Betrages, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente ergibt, im Ergebnis also in Höhe von 7,3 Prozent der monatlichen Rente.

Beispiel:

15,5 % – 0,9 = 14,6 %
14,6 % von 1.000,00 EUR = 146,00 EUR

Zuschuss des Rentenversicherungsträgers:
146,00 EUR : 2 = 73,00 EUR

Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner haben über die zum 1. Januar 2009 veränderte Höhe des Zuschusses in der Regel einen Bescheid ihres Rentenversicherungsträgers erhalten. Ist allerdings trotz des neues Beitragssatzes die Höhe des Zuschusses im Einzelfall unverändert geblieben (weil zum Beispiel auf Teile des Zuschusses verzichtet wurde), haben die Rentenversicherungsträger keinen Bescheid versandt.

Stand: Januar 2009