Riesterförderung für „Minijobber“?

Die Frage, ob “Minijobber” auch eine Förderung des Staates für ihre Altersversorgung im Rahmen der Riesterrente bekommen können, wird wie folgt beantwortet.:

Die Antwort lautet: Nein!

Begründung:  Weil das Einkommen / Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig ist, sondern nur mit einem pauschalen Beitrag durch den Arbeitgeber belegt ist, kann es keine Förderung geben.

Es gibt jedoch ein Möglichkeit für den “Minijobber”, doch in den Genuss der Riesterförderung zu kommen.

Wie schon ausgeführt, werden die Entgelte der “Minijobber” nur mit einem vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beitrag belegt. Daher ist das Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn jetzt aber der „Minijobber“ den vom Arbeitgeber bezahlten pauschalen Beitrag auf die volle Höhe aufstockt, dann wird aus dem bisher nicht sozialversicherungspflichtigen Entgelt ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Damit kann der „Minijobber“ die Riesterförderung bei Vorliegen eines riesterrentenberechtigten Vertrages erhalten.

Versorgungsausgleich ab 01.09.09 geändert

Scheidung – jetzt oder später? Beim Versorgungsausgleich gilt ab September neues Recht

Wer sich scheiden lassen will, muss vieles bedenken. Denn bei einer Scheidung geht es nicht nur um Gefühle, sondern immer auch um Geld. Ab September ändern sich nun die Vorschriften für den so genannten Versorgungsausgleich. Was damit genau gemeint ist erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

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Raffelhüschens Welt – Mathematik für die Versicherungwirtschaft?

(Red. DRV-Gemeinschaft) Wo, wenn nicht in der BILD Zeitung wird dem Lobbyisten Raffelhüschen eine Plattform für seine Thesen gegeben. Der Prof., der sowohl der Versicherungswirtschaft wie auch dem von den „Unternehmern” gesponserten Verein „Neue soziale Marktwirtschaft (NSMW)” nahe steht, hat wieder zugeschlagen. Wenn er auch einige Ausführungen von BILD anders interpretiert sehen will, so bleibt doch hängen, dass der mathematische Sachverstand wieder dazu benutzt wird, der Versicherungswirtschaft das Wort zu reden. Nicht nur die Renten-Prognose mit dem Zeitfenster 2060 ist angreifbar, sondern auch die Aussage, dass zukünftige Rentner keine Verzinsung zu erwarten haben, wird von maßgeblichen Institutionen so z.B. des Sachverständigenrates nicht bestätigt sondern schlichtweg als falsch bezeichnet. Gerade die jetzige Finanzkrise macht deutlich, dass gerade die umlagefinanzierte Rentenversicherung durch nichts zu toppen ist.

Lesen sie selbst, die Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) :


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Keine Bagatellgrenze bei Steuern für Rentner

Berlin (dpa) Rentner müssen nun doch ab Oktober mit Kontrollen der Finanzämter rechnen. Eine Bagatellgrenze wird es nicht geben. Das bestätigte das Bundesffinanzministerium. Stattdessen soll es ein spezielles Risikomanagementsystem geben, mit dem die Mitteilungen über Rentenbezüge ausgewertet werden sollen. Man werde aber mit Augenmaß vorgehen, hieß es. Seit 2005 müssen Rentner mindestens 50 Prozent ihrer Altersgelder versteuern. Durchschnittsrentensind steuerfrei, bei Zusatzeinkünften kann sich das aber ändern.


(Red. DRV-Gemeinschaft) Es wird also jetzt Ernst. Die Steuererklärung muss gefertigt werden. Insbesondere Rentner mit Zinseinkünften, oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder mit Betriebsrenten sollten eine Steuerklärung abgeben.

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Abmahnung für die Deutsche Bank

Selbst sog. honorige Firmen, als solche wird sich die Deutsche Bank sicherlich bezeichnen wollen, schrecken nicht vor Irreführung der Verbraucher zum Zwecke des eigenen Erfolges zurück. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) musste zum Mittel der Abmahnung greifen um dieser Irreführung Einhalt zu gebieten. Aber lesen sie selbst:


Zitat:

www.sueddeutsche.de, 24.07.2009

“Irreführung der Verbraucher”

Von Thomas Öchsner

Deutsche Rentenversicherung mahnt Deutsche Bank ab

Berlin – Auf den ersten Bl ick sieht der Brief nicht wie die Werbung einer Bank aus. Oben auf der ersten Seite steht: “Damit haben Sie es amtlich: Die gesetzliche Rente fällt gering aus.” Darunter ist ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit deren amtlichem Briefkopf kopiert, in dem “Herrn Mustermann” bescheinigt wird, dass seine bisher erworbenen Ansprüche auf eine Altersrente 427,51 Euro pro Monat betragen. Erst auf der zweiten Seite erfä hrt der Empfänger worum es geht und wie angeblich die Rechnung für ihn aufgeht – mit einer gesetzlichen Rente “plus private Vorsorge mit der Deutschen Bank”. Diese neue Werbemasche hat Deutschlands größtem Geldinstitut jetzt juristischen Ärger eingebracht.

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Arbeitsminister für Verlängerung: Scholz will Altersteilzeit bis 2014

(rp-online BBV-Net – 25.08.09) Wenn es nach Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) geht, soll die Altersteilzeit noch vor der Bundestagswahl Ende September bis 2014 verlängert werden. Die Altersteilzeit sei ein “Angebot für Menschen, die lange gearbeitet haben und vor der Rente einmal halblang machen möchten”, sagte Scholz. Den entsprechenden Gesetzesentwurf habe er schon “fertig in der Schublade liegen”, so Scholz.
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