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Entsolidarisierung jetzt auch bei den Betriebsrenten?

(Kommentar) Mit der Entsolidarisierung fing es im Bereich der Renten bei den  Betriebsrenten im Zuständigkeitsbereich des mittelbaren und unmittelbaren Dienstes an.  Folge einer nicht rechtzeitigen Regelung im gesetzlichem Rahmen, waren Austritte aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Viele Institutionen, die es in ihrer Zuständigkeit mit einem günstigen Mitarbeiterbestand zu tun hatten, verließen die VBL, weil andere Unternehmen oder Pensionskassen für ihren Mitarbeiterbestand günstigere Beiträge verlangten. So wurde für die verbleibenen Mitglieer das Risiko schlechter und die Beiträge höher. Damit der Anreiz für andere Institutionen wieder größer, die VBL zu verlassen.  Es hat lange gedauert bis hier einige Pflöcke eingeschlagen wurden, die diejenigen stärker belasteten, die zu dieser Situation beigetragen hatten (Bundeswehr, Bahn, Post = alles ehemalige Bundesunternehmen). Der Bund ist heute entsprechend der von im zusätzlich verursachten Risikos stärker mit Beiträgen belastet. Es wäre für die Unternehmungen, die  sich einen Ausstieg nicht leisten konnten, fast zu spät gewesen.

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Bestimmungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen

Deutscher Bundestag – 23.06.2009

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) In mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer sind nach Angaben der Bundesregierung Bestimmungen zur Einrichtung sogenannter Pflegestützpunkte erlassen worden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (16/13328) auf eine Kleine Anfrage (16/13242) der FDP-Fraktion berichtet, haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverfügungen erlassen und Brandenburg Einzelbestimmungen zur Einrichtung von 3 Pflegstützpunkten. Darüber hinaus sei über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.

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Debatte um Rente mit 67 neu entbrannt

22.06.2009 (ddp) Die Bundesregierung hält trotz der Wirtschaftskrise an der umstrittenen Rente mit 67 fest. Das Arbeitsministerium stellte am Montag in Berlin klar: “Es gibt keine Pläne der Regierung, an den bestehenden Gesetzen etwas zu ändern.” Auch CDU und SPD stehen weiter zu der Anhebung des Renteneintrittsalters.

Die Debatte war zuvor vom SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Pronold neu entfacht worden. Er betonte: “Ich gehe davon aus, dass die Rente mit 67 wegen steigender Arbeitslosenzahlen in der Wirtschaftskrise nicht in Kraft treten kann.” Schon jetzt sei “abzusehen, dass die im Gesetz vorgeschriebene Überprüfung ergeben wird, dass Ältere auf dem Arbeitsmarkt immer schlechtere Chancen haben”.

Hintergrund ist die sogenannte Bestandsprüfungsklausel: Die Bundesregierung muss ab 2010 alle vier Jahre berichten, “ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können”.

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Zusatzbeitrag bei weniger Krankenkassen als erwartet | tagesschau.de

17.06.2009 (Redaktion)

Das wird die gesetzlich Versicherten in der BRD sicherlich freuen, wenn sich herausstellen sollte, dass es in diesem Jahr auch ohne Zusatzbeitrag in der GKV gehen wird. Ausnahmen natürlich sind vorhanden. Jedoch,  so der Präsident des BVA, Hecker, sind dies nur kleine Kassen mit einer geringen Zahl von Versicherten. Allerdings hier immer wieder auf die Wechselmöglichkeit zu anderen Kassen hinzuweisen, geht am grundsätzlichen Problem vorbei. Es sei denn, man / frau wolle eine Einheitsversicherung. Auf diesem Wege wäre das zumindest mittelfristig zu erreichen.

Nachstehend der Bericht der ARD vom heutigen Tage

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BT:Experten kritisieren Rentengarantie /Arbeitslosenversicherung

Die Überschrift erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Anhörung im Arbeits- u. Sozialausschuss des Deutschen Bundestages nur um die Frage der sog. “Rentengarantie” handelt. Einen wesentlichen Raum in der Anhörung nahm jedoch auch der erleichterte Zugang von kurzfristig Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung ein.


Erleichterter Erwerb eines Anspruches bei der Arbeitslosenversicherung


Ein Thema, dass unserer Auffassung schon seit langem einer positiven Regelung der von dieser Beschäftigungsart betroffenen Personenkreise zugeführt gehört. Auch wenn der Entwurf des Gesetzes hier eine auch aus unereser Sicht zu hohe Hürde bei der Anwartschaft setzt. Hier haben eben die Praktiker Recht, die da sagen, dass für Betroffene aus z.B. der Film und Theaterbranche diese Fristen an den tatsächlichen Notwendigkeiten vorbeigehen.

Garantie für die Nichtabsenkung von Renten


Der zweite Komplex in der Überschrift der Meldung des Bundestages besonders angesprochen ist die seitens der Koalition ausgesprochene Garantie der Nichtabsenkung der Bestandsrenten im folgenden und weiteren Jahren. Hier ist es auch unsere Auffassung, dass man mit anderen Mitteln das gleiche Ziel hätte erreichen können, da auch wir davon ausgehen, dass vor allem um eine Beruhigung der “aktiven” Rentner geht. Schließlich sollten diese nicht vor dem Wahlgang im September des Jahres verunsichert werden. Dabei geht ganz verloren, dass es die bekannte Journaille ist, die hier erst den Keim der Verunsicherung provokativ gelegt hatte um dann im selben Moment als die Politik einezu erwartende  Zusage machte, auf die handelnden Personen einschlug.Wem nützte eigentlich diese Tartarenmeldung? Als wenn wir nicht andere Problem hätten.

Deutscher Bundestag: Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Im Bundestag – 16.06.2009

Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein

Ärzte wollen kein Bewertungssystem im Internet | tagesschau.de

Protest gegen AOK-Vorhaben

Ärzte wollen kein Bewertungssystem

Wie gut oder wie schelcht ein Arzt behandelt, sollen AOK-Versicherte bald im Internet bewerten.

Standesvertreter und Funktionäre haben mit massiver Kritik auf das von der Krankenkasse AOK geplante Bewertungssystem für Ärzte im Internet reagiert. Die AOK will Ärzte und Zahnärzte künftig im Internet von ihren 24 Millionen Versicherten öffentlich bewerten zu lassen.

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