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Mehr Krankenhäuser in privater Hand

Die Privatisierung der Krankenhäuser ehemals fast nur öffentlich rechtlich organisierter Einrichtung schreitet fort. Dabei ist zu verzeichnen, dass diese Zentralisierung einhergeht mit einem stark ausgeprägten Hang zur Gewinnmaximierung zu Lasten der Beschäftigten durch erhebliche Absenkung der Personalschlüsser aber auch durch Verringerung der Einkommen. Daneben wirkt sich der verminderte Stellenkegel unmittelbar auf die Qualität der Pflege aus.(siehe die Stellungnahmen der Gewerkschaft Ver.di)

Was bisher der Öffentlichkeit bisher verborgen geblieben sein dürfte, ist der Tatbestand , dass bei dem Verkauf der Krankenhäuser an private Investoren, es  nicht zu einer Herabsetzung der Investionszuschüsse der “öffentlichichen Hand” an die Krankenhausträger gekommen ist. Nein die Quote ist gleich geblieben. Einige Experten, wie der Alt-Bürgermeister von Bremen, Henning Scherf stellte in Auszug zu seinem neuen Buch in der Frankfurter Rundschau vom 09.09. sogar eine Erhöhung dieser Zuschüsse fest. Damit ergibt sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu Lasten der Steuerzahler für die privaten Krankenhausbetreiber.  Schleierhaft bleibt dem sozialpolitisch Interessierten die Aussage der Regierung in der Anfrag der “Die LINKE”, dass die weitere Privatisierung (ein) ”wichtiges und erhaltenswertes Merkmal der Krankenhausversorgung in Deutschland“ (ist). Veränderungen in der Trägerschaft deutscher Krankenhäuser, wie sie seit Jahren zu beobachten seien, sehe sie als ”Ausdruck und Folge eines Wettbewerbs, der Chancen zur Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung bietet“.

Lesen sie nachstehend die Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion “Die LINKE” :

bundestag Nr. 248, Mi, 9. September 2009

Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft deutlich gestiegen

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Bundesregierung: Anstieg der Sozialausgaben

(Red)  Das bei einer hohen Arbeitslosigkeit bedingt durch die Wirtschaftskrise auch die Sozialausgaben steigen werden, dürfte nun wohl nicht gerade eine Überraschung sein. Allerdings lohnt es sich doch in den Sozialbericht 2009 zu schauen, der gerade von der Bundesregierung mit Drucksache 16/13830 vorgelegt wurde. Beachten sie den nachstehenden Bericht des Bundestages und die zum download angebotene Drucksache.


Zitat:

Bundesregierung rechnet mit einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben

Berlin: (hib/CHE/HAU) Zwischen 1991 und 2008 sind die Ausgaben des Staates für Sozialleistungen um rund 70,3 Prozent auf rund 721,4 Milliarden Euro angestiegen. Das geht aus dem Sozialbericht 2009 hervor, der nun als Unterrichtung (16/13830) vorliegt. Der stärkste Anstieg fand demnach direkt nach der Wiedervereinigung in Folge der Überleitung des westdeutschen Sicherungssystems auf die neuen Bundesländer statt.

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Erste Kasse erhebt Zusatzbeitrag

(Kommentar- Red.)Jetzt ist es soweit. Die erste Kasse muss einen Zusatzbeitrag erheben. Handelt es sich bei dieser Krankenkasse auch nur um eine Betriebskrankenkasse mit einer Versichertanzahl von ca. 30000 wie die ARD am heutigen Tage berichtet, so ist doch dies ein Signal, das zu beachten ist.  Auch die großen Versorgerkassen BARMER, DAK sind nach Presseberichten im ersten Halbjahr 2009 ins Defizit gekommen. Noch wird darauf hingewiesen, dass dieses Jahr kein Zusatzbeitrag erhoben wird. Was aber bringt das Jahr 2010?

Die Politik hat mit ihrem Eingriff in die Finanzhoheit der Kassen und der mangelhaften finanziellen Ausstattung des Gesundheitsfonds den Weg für eine noch stärkere Beanspruchung der Versicherten bereitet. Die Arbeitgeber können sich derweil beruhigt zurücklehnen. Müssen sie sich doch nicht am Zusatzbeitrag beteiligen.  Wenn doch die Bereitschaft der Politik bestände, die Arbeitgeber durch eine Veränderung in der Steuerpolitik mit zu beteiligen.

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Schweinegrippe – Impfkostenregelung

Das ist zwar nicht die Forderung der GKV aber zumindest ein Kompromiss, der die Kosten für die “Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)”  auf einen Höchstbetrag pro zu Impfenden begrenzt. Ob das nun bei allen Kassen die nötige Entlastung bringt bleibt dahingestellt. Wer jetzt als Krankenkasse schon an der Grenze zu einer möglichen Pflicht zur Erhebung eines Zusatzbeitrages steht, wird bei einer Impfwelle nur davonkommen, wenn die Zahl der Impfenden nicht zu groß wird. Zumindest ist aber das Ergebnis ein Erfolg für den Bundesverband der GKV weil die Höhe der Kosten für die GKV begrenzt sind.

Die aktuellen Nachricht haben wir ZEIT-Online entnommen und stellen sie nachstehend zur Verfügung:

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Versorgungsausgleich ab 01.09.09 geändert

Scheidung – jetzt oder später? Beim Versorgungsausgleich gilt ab September neues Recht

Wer sich scheiden lassen will, muss vieles bedenken. Denn bei einer Scheidung geht es nicht nur um Gefühle, sondern immer auch um Geld. Ab September ändern sich nun die Vorschriften für den so genannten Versorgungsausgleich. Was damit genau gemeint ist erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

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Raffelhüschens Welt – Mathematik für die Versicherungwirtschaft?

(Red. DRV-Gemeinschaft) Wo, wenn nicht in der BILD Zeitung wird dem Lobbyisten Raffelhüschen eine Plattform für seine Thesen gegeben. Der Prof., der sowohl der Versicherungswirtschaft wie auch dem von den „Unternehmern” gesponserten Verein „Neue soziale Marktwirtschaft (NSMW)” nahe steht, hat wieder zugeschlagen. Wenn er auch einige Ausführungen von BILD anders interpretiert sehen will, so bleibt doch hängen, dass der mathematische Sachverstand wieder dazu benutzt wird, der Versicherungswirtschaft das Wort zu reden. Nicht nur die Renten-Prognose mit dem Zeitfenster 2060 ist angreifbar, sondern auch die Aussage, dass zukünftige Rentner keine Verzinsung zu erwarten haben, wird von maßgeblichen Institutionen so z.B. des Sachverständigenrates nicht bestätigt sondern schlichtweg als falsch bezeichnet. Gerade die jetzige Finanzkrise macht deutlich, dass gerade die umlagefinanzierte Rentenversicherung durch nichts zu toppen ist.

Lesen sie selbst, die Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) :


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BVG zur Rentenbesteuerung – Rentenerhöhung zum 1.7.2009

Der Tagesspiegel, 07.08.2009

Verfassungsbeschwerde gegen Rentenbesteuerung scheitert

(Karlsruhe) – Rentner können bis auf Weiteres nicht hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung ihrer Altersbezüge stoppt. Nach einem am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgewordenen Beschluss scheiterte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen. Der vom Bundesfinanzhof abgewiesene Rentner habe seine Beschwerde nicht ausreichend begründet. (Az.: 2 BvR 201/09) Betroffen von dem Streit sind die gesetzlichen Renten, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Riester-Verträge.
AFP

Rentenerhöhung

Die Renten aus der gesetzlichen Rentversicherung sind ab ab 1.7.2009 erhöht worden.

  • Im Bereich der alten Bundesländern (aBl) um 2,41 %,
  • im Bereich der neuen Bundesländer (nBl) um 3,38 %.

Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben
wurde.

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