Unter dieser reißerischen Überschrift wird im Focus ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des vdek , Thomas Ballast wiedergegeben. Richtig ist, dass sich die Ersatzkassen berechtigt darüber auslassen, dass der MORBI-RSA die AOKn begünstigen.
Ersatzkassen: Angriff auf die AOK – Krankenversicherung – FOCUS Online.
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Einheitliches Rentensystem
Das sind Antworten, die sicherlich die Rentner und angehenden Rentner im Rechtskreis Ost – wie es so schön im Amtsdeutsch heißt – vom Hocker reißen werden. Im Koalitionsvertrag steht so viel und was aus wichtigen Vorhaben bisher verwirklicht wurden, das können sie jeden Tag in der Zeitung lesen. Deshalb hat u.a. dies Liebeskoalition auch so hohe Umfragewerte. Da weiß doch jeder, dass es bisher einen Weg hin zu einem einheitlichen Rentensystem, das sowohl die Rentner in Ost wie auch die in West zufriedenstellt und dabei noch ohne zusätzliche Belastungen auskommt noch nicht einmal angedacht geschweige denn verwirklicht werden kann. Aber lesen sie die Drönprosa in der Antwort der Regierung selbst. Nachstehend sowohl die Fragen aus der kleinen Anfrage im Bundestag, wie auch die Antworten der Regierung.
Anrechnung gesetzliche Rente auf Betriebsrente neu geregelt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf eine Betriebsrente neu geregelt. Es ist nach Kenntnisnahme der schriftlichen Begründung des Urteil zu prüfen, ob dieses Urteil auch auf tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersrenten angewandt werden kann oder muss. In einzelnen Stellungnahmen von Juristen wird bei der Frage der Anrechnung ausdrücklich auf Gesamtversorgungssysteme abgestellt. D.h. das Urteil wird – nach Auffassung dieser Kommentatoren – gerade auf die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgungszusage der Firma abgeklopft. Dabei dürfte nach dieser Auffassung nur 80% der gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgung angerechnet werden.
Sozialstaat: Quo vadis Minister Rösler?
Der Presse ist seitens der Pharmaindustrie, Arzteschaft und Privatversicherung keine negative Äußerung zur Berufung des Niedersachsen Rösler zum Gesundheitsminister zu entnehmen. Da knallen sicherlich auch die-Sektkorken. Erhofft man sich doch von dieser Personalentscheidung nur Positives für die eigene Klientel. Was kümmert es da schon diese Kreise, wenn die Zeche – so scheint es zumindest auf den ersten Blick – wieder die “kleinen Leute” bezahlen müssen.
Steuerermäßigung für die Großen, denn die wirklich Bedürftigen bezahlen kaum oder keine Steuern und das Schonvermögen für Hartz IV Empfänger erhöhen, die allerdings erst einmal Vermögen haben müssten um geschont werden zu können, ergeben noch keine gerechte Lastenverteilung im Rahmen eines sozialstaatlich verfassten Gemeinwesens. Weiterlesen
Verbesserung der häuslichen Pflege notwendig
Der Bericht des NDR in Markt im Dritten geht auch ein auf eine notwendige Änderung in der Pflegeversicherung. Die Gruppe “Ambulante Versorgungslücken” hat aufgerufen eine von ihr gestartete Petition zu unterstützen. Die Forderung der Gruppe, trifft auch auf die Unterstützung der DRV-Mitgliedergemeinschaft und unseres befreundeten Verein, der BfA-Gemeinschaft e.V.. Wir hoffen, dass 1. das notwendige Unterschriftenquorum für die Petition erreeicht wird und 2. die Petition auch vom Petitionsausschuss positiv bewertet und an die Regierung zur Erstellung einer Gesetzesänderung auffordert.
BVG zur Rentenbesteuerung – Rentenerhöhung zum 1.7.2009
Der Tagesspiegel, 07.08.2009
Verfassungsbeschwerde gegen Rentenbesteuerung scheitert
(Karlsruhe) – Rentner können bis auf Weiteres nicht hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung ihrer Altersbezüge stoppt. Nach einem am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgewordenen Beschluss scheiterte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen. Der vom Bundesfinanzhof abgewiesene Rentner habe seine Beschwerde nicht ausreichend begründet. (Az.: 2 BvR 201/09) Betroffen von dem Streit sind die gesetzlichen Renten, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Riester-Verträge.
AFP
Rentenerhöhung
Die Renten aus der gesetzlichen Rentversicherung sind ab ab 1.7.2009 erhöht worden.
- Im Bereich der alten Bundesländern (aBl) um 2,41 %,
- im Bereich der neuen Bundesländer (nBl) um 3,38 %.
Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben
wurde.
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