Gesundheitsfond: Betrug der Krankenkassen?

Wie nicht anders zu erwarten greift die Presse in den Kampf um einen neuen Koalitionsvertrag ein. Da gilt es Themen zu finden, die unter angeblich neutralen Bewertungen, Anlass zur Veränderung gegenüber dem bisherigen Zustand ermöglichen sollen. Z.B. kommt der ungeliebte Gesundheitsfonds soll ganz im Interesse der “wirtschaftsliberalen” FDP ins Gespräch und auf den Tisch des Hauses gebracht werden. Nicht unbedingt sachlich begründet. Wer will das schon? Nein, mit der Unterstellung, dass bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts (also die gesetzliche Krankenversicherung) ihren Auftrag darin sehen könnten zusammen mit willfährigen Ärzten halb- oder vollendete kriminelle Machenschaften zu Lasten des Gesundheitsfonds zu veranlassen. Am Gesundheitsfond gibt es sicherlich einiges zu bemängeln. Allerdings ist der Ansatz, dass Krankenkassen zu Lasten anderer Mitbewerber großflächig betrügen, wohl an den Haaren herbei gezogen. Das hält das “Handelsblatt” am 29.09.09 nicht davon ab, den nachstehenden Text zu verfassen:

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Erste Kasse erhebt Zusatzbeitrag

(Kommentar- Red.)Jetzt ist es soweit. Die erste Kasse muss einen Zusatzbeitrag erheben. Handelt es sich bei dieser Krankenkasse auch nur um eine Betriebskrankenkasse mit einer Versichertanzahl von ca. 30000 wie die ARD am heutigen Tage berichtet, so ist doch dies ein Signal, das zu beachten ist.  Auch die großen Versorgerkassen BARMER, DAK sind nach Presseberichten im ersten Halbjahr 2009 ins Defizit gekommen. Noch wird darauf hingewiesen, dass dieses Jahr kein Zusatzbeitrag erhoben wird. Was aber bringt das Jahr 2010?

Die Politik hat mit ihrem Eingriff in die Finanzhoheit der Kassen und der mangelhaften finanziellen Ausstattung des Gesundheitsfonds den Weg für eine noch stärkere Beanspruchung der Versicherten bereitet. Die Arbeitgeber können sich derweil beruhigt zurücklehnen. Müssen sie sich doch nicht am Zusatzbeitrag beteiligen.  Wenn doch die Bereitschaft der Politik bestände, die Arbeitgeber durch eine Veränderung in der Steuerpolitik mit zu beteiligen.

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Schweinegrippe – Impfkostenregelung

Das ist zwar nicht die Forderung der GKV aber zumindest ein Kompromiss, der die Kosten für die “Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)”  auf einen Höchstbetrag pro zu Impfenden begrenzt. Ob das nun bei allen Kassen die nötige Entlastung bringt bleibt dahingestellt. Wer jetzt als Krankenkasse schon an der Grenze zu einer möglichen Pflicht zur Erhebung eines Zusatzbeitrages steht, wird bei einer Impfwelle nur davonkommen, wenn die Zahl der Impfenden nicht zu groß wird. Zumindest ist aber das Ergebnis ein Erfolg für den Bundesverband der GKV weil die Höhe der Kosten für die GKV begrenzt sind.

Die aktuellen Nachricht haben wir ZEIT-Online entnommen und stellen sie nachstehend zur Verfügung:

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Bestimmungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen

Deutscher Bundestag – 23.06.2009

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) In mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer sind nach Angaben der Bundesregierung Bestimmungen zur Einrichtung sogenannter Pflegestützpunkte erlassen worden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (16/13328) auf eine Kleine Anfrage (16/13242) der FDP-Fraktion berichtet, haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverfügungen erlassen und Brandenburg Einzelbestimmungen zur Einrichtung von 3 Pflegstützpunkten. Darüber hinaus sei über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.

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Zusatzbeitrag bei weniger Krankenkassen als erwartet | tagesschau.de

17.06.2009 (Redaktion)

Das wird die gesetzlich Versicherten in der BRD sicherlich freuen, wenn sich herausstellen sollte, dass es in diesem Jahr auch ohne Zusatzbeitrag in der GKV gehen wird. Ausnahmen natürlich sind vorhanden. Jedoch,  so der Präsident des BVA, Hecker, sind dies nur kleine Kassen mit einer geringen Zahl von Versicherten. Allerdings hier immer wieder auf die Wechselmöglichkeit zu anderen Kassen hinzuweisen, geht am grundsätzlichen Problem vorbei. Es sei denn, man / frau wolle eine Einheitsversicherung. Auf diesem Wege wäre das zumindest mittelfristig zu erreichen.

Nachstehend der Bericht der ARD vom heutigen Tage

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Ärzte wollen kein Bewertungssystem im Internet | tagesschau.de

Protest gegen AOK-Vorhaben

Ärzte wollen kein Bewertungssystem

Wie gut oder wie schelcht ein Arzt behandelt, sollen AOK-Versicherte bald im Internet bewerten.

Standesvertreter und Funktionäre haben mit massiver Kritik auf das von der Krankenkasse AOK geplante Bewertungssystem für Ärzte im Internet reagiert. Die AOK will Ärzte und Zahnärzte künftig im Internet von ihren 24 Millionen Versicherten öffentlich bewerten zu lassen.

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Bundesverfassungsgericht: Pflicht zum Basistarif für PKV verfassungskonform

(Kommentar /Redaktion). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Ansinnen der privaten Krankenversicherung einen Basistarifvertrag auf dem Weg über das Bundesverfassungsgericht zu verhindern eine Absage erteilt. Das BVG hat die Regelungen des Gesetzgebers, die die PKV verpflichten einen Basistarifvertrag vorzuhalten, der keinen höheren Betrag ausweisen darf, als der der von freiwillig Versicherten genommene Betrag in der GKV, als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt. Eine von uns ausdrücklich begrüßte Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes. Damit ist zum Teil ausgeschlossen worden, dass sich die PKV zu Lasten der Allgemeinheit die Rosinen aus dem Kuchen der zur Vorsorge in der Krankenversicherung aufgerufenen Personenkreise pickt.

Das WSI geht in der nachstehenden Presseerklärung auf die Problematik ein und stellt fest, dass die Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaftler das Problem der Benachteiligung der GKV durch die Möglichkeit der Risikoselektion noch immer nicht  beseitigt hat , weil nach wie vor die beiden Systeme immer noch nicht einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterworfen sind. Über den Fortgang der Diskussion berichten wir weiter.


Zitat:

10.06.2009

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

WSI: Einheitliche Wettbewerbsordnung für Krankenversicherungen steigert Effizienz und Gerechtigkeit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bestimmungen zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß sind, unterstützt Ansätze, sowohl die Effizienz als auch die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen zu steigern. Die international fast einmaligen Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt lassen sich aber nur abstellen, wenn Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterliegen. Darauf weist Dr. Simone Leiber hin, Sozialversicherungsexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

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