Deutscher Bundestag: Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Im Bundestag – 16.06.2009

Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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Ärzte wollen kein Bewertungssystem im Internet | tagesschau.de

Protest gegen AOK-Vorhaben

Ärzte wollen kein Bewertungssystem

Wie gut oder wie schelcht ein Arzt behandelt, sollen AOK-Versicherte bald im Internet bewerten.

Standesvertreter und Funktionäre haben mit massiver Kritik auf das von der Krankenkasse AOK geplante Bewertungssystem für Ärzte im Internet reagiert. Die AOK will Ärzte und Zahnärzte künftig im Internet von ihren 24 Millionen Versicherten öffentlich bewerten zu lassen.

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Bundesverfassungsgericht: Pflicht zum Basistarif für PKV verfassungskonform

(Kommentar /Redaktion). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Ansinnen der privaten Krankenversicherung einen Basistarifvertrag auf dem Weg über das Bundesverfassungsgericht zu verhindern eine Absage erteilt. Das BVG hat die Regelungen des Gesetzgebers, die die PKV verpflichten einen Basistarifvertrag vorzuhalten, der keinen höheren Betrag ausweisen darf, als der der von freiwillig Versicherten genommene Betrag in der GKV, als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt. Eine von uns ausdrücklich begrüßte Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes. Damit ist zum Teil ausgeschlossen worden, dass sich die PKV zu Lasten der Allgemeinheit die Rosinen aus dem Kuchen der zur Vorsorge in der Krankenversicherung aufgerufenen Personenkreise pickt.

Das WSI geht in der nachstehenden Presseerklärung auf die Problematik ein und stellt fest, dass die Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaftler das Problem der Benachteiligung der GKV durch die Möglichkeit der Risikoselektion noch immer nicht  beseitigt hat , weil nach wie vor die beiden Systeme immer noch nicht einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterworfen sind. Über den Fortgang der Diskussion berichten wir weiter.


Zitat:

10.06.2009

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

WSI: Einheitliche Wettbewerbsordnung für Krankenversicherungen steigert Effizienz und Gerechtigkeit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bestimmungen zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß sind, unterstützt Ansätze, sowohl die Effizienz als auch die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen zu steigern. Die international fast einmaligen Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt lassen sich aber nur abstellen, wenn Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterliegen. Darauf weist Dr. Simone Leiber hin, Sozialversicherungsexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

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Immer weniger Versorgungsempfänger beim Bund

04.06.2009

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Versorgungsempfänger beim Bund ist seit dem Jahr 2001 rückläufig. Im Jahr 2007 habe sie bei rund 702.000 gelegen, heißt es im Vierten Versorgungsbericht der Bundesregierung (16/12660). Bis 2050 werde sie um weitere 45 Prozent auf 385.000 zurückgehen. Dabei werde der Rückgang ab 2030 besonders deutlich sein.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, ist die Entwicklung in den einzelnen Bereichen des Bundes unterschiedlich. Bei den Beamten, Richtern und Berufssoldaten sowie im mittelbaren Bundesdienst werde die
Zahl der Versorgungsempfänger noch bis 2035 beziehungsweise 2040 weiter steigen und anschließend zurückgehen. In den übrigen Bereichen wie der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder der früheren Deutschen Bundespost
sei die Zahl der Versorgungsempfänger stark rückläufig.

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Ein Arbeitsleben mit Niedriglohn reicht nicht für die Rente

Der nachstehende Artikel ist eine Presseerklärung der Böckler-Stiftung zum Thema Geringverdiener und zukünftige Rentenhöhe. Ein lesenswerter Beitrag, der auch unsere Auffassung stützt. Der Artikel wurde am 8.10.13 ergänzt um eine pdf-Datei des WSI zu Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerübersendegesetz – eine Evalution ´.


Ein durchschnittlicher Niedriglohnbeschäftigter hat keine Chance, mit seinen Beiträgen eine Rente über der Grundsicherung zu erzielen – auch nicht mit 45 Beitragsjahren.

Zum anderen müsse die „weitere Reformdebatte nicht nur das Rentensystem, sondern vor allem das Lohnsystem in den Blick nehmen“, schreibt der WSI-Forscher. Mindestlöhne sowie ein „umfassendes Reformprogramm zur Ent-Prekarisierung und Re-Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen“ würden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Risiko wachsender Altersarmut zu entschärfen.

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Sachleistungserstattung bevorzugt

Vom Grundsatz her ergibt sich aus dem nachstehend wieder gegebende Bericht ein für die Arbeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)  positiver Aspekt. Die GKV (siehe Bericht Drucksache 16/12639 des Bundestages – Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Erfahrungen mit den durch das GKV-WSG) stellt anhand der erhobenen Daten fest, dass nur 0,19% der Versicherten statt vorher 0,17 Prozent oder 122.000 Versicherte vor inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen die  neue „Flexibilität“ gewählt haben.  Wir meinen, dass dies ein Beweis für das Vertrauen ist, dass die GKV-Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenbringen oder entgegengebracht haben. Das Verhalten der Versicherten hätten wir als Fachleute der GKV voraussagen können. Die sog. Experten, die anderes behauptet haben, sind nunmehr endgültig entzaubert.  So ist es eben, wenn man mehr auf der Seite der privaten Krankenversicherung steht und die wahren Bedürfnisse der Versicherten der GKV negiert.


Nachstehend die Äußerung aus dem parlamentarischen Raum einschließlich des Links auf den vorgelegten Bericht:

Gesetzlich Versicherte bevorzugen Sachleistungsprinzip

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die gesetzlich Krankenversicherten bevorzugen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums trotz der 2007 erweiterten Möglichkeiten zur Wahl von Kostenerstattung nach wie vor eindeutig das Sachleistungsprinzip. Kostenerstattung werde nur von einem „äußerst kleinen Teil“ der rund 70,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherten gewählt, heißt es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/12639).

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