DAK: Hörschäden bei Jugendlichen um 38 % gestiegen

Die DAK hat ihren Mitgliederbestand ausgewertet und festgestellt, dass 5800 Jugendliche  allein im Jahre 2008  ein Hörgerät benötigten. Wie die Krankenkasse feststellt hat sich damit die Zahl der Jugendlichen, die einen nicht heilbaren Hörschaden erlitten haben, um 38% zugenommen. Damit ist nahezu jeder vierte Jugendliche  mittlerweile von einem Hörschaden betroffen.

Ursache für eine Hörschaden sei vor allem die oftmals zu laute Musik, die entweder in Discotheken oder Konzerten, aber auch über den Mp3-Player die Ohren der Jugendlichen beschallt.

Die Prognose der Ohrenärzte fällt dabei auch eher negativ aus und es wird mit immer mehr Jugendlichen, deren Gehör dauerhaft geschädigt ist, gerechnet.  Eltern sollten mehr mit ihren Kindern über dieses Problem reden und deutlich machen, wie wichtig ein intaktes Gehör für das weitere Leben ist. Für viele Berufe wird ein gesundes Gehör vorausgesetzt. Ist dies nicht vorhanden, wird man bereits an der medizinischen Eignungsuntersuchung zu scheitern.

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Bürgerentlastungsgesetz

Die Anhörung  hat inzwischen im Bundestag stattgefunden. Dabei stießen die Vorstellungen der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger im steuerrechtlichen Teil (erhöhter Ansatz als Werbungskosten) bei den Experten auf Zustimmung, während die Vorstellungen z.B. im Bereich der Nichtberücksichtigung der Ausgaben für eine Unfallversicherung oder aber BU-Rente zurückgewiesen wurden. Aber lesen sie die Nachricht aus dem parlamentarischen Pressedienst selbst. Die DRV-Gemeinschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass alle Aufwändungen zur sozialen Sicherung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden muss.


Experten für steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/HLE) Die meisten Experten haben die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit scharf kritisiert. In einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, 16/12254) sahen einige Experten diesen Versuch der Bundesregierung sogar als verfassungswidrig an. Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Weiterlesen

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Der Gesetzentwurf trägt u.a den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 – 2 BvL 1/06 , 2 BvR 410/05  Rechnung. Siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfes. Steuerentlastung durch volle Absetzbarkeit der Beiträge zur GKV.  Ein lange offener Punkt, der endlich einer Erledigung zugeführt wird.


im Bundestag – 09.04.2009

Anhörung zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/HLE) Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (16/12254) führt der Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung durch. 33 Experten sollen zu dem Entwurf Stellung nehmen, mit dem die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene bessere steuerliche Berücksichtigung zum Beispiel von Beiträgen zur Krankenversicherung umgesetzt werden soll. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 22. April, von 12.30 bis 15.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Die Liste der Sachverständigen reicht von der Allianz-Versicherung über die Ortskrankenkassen bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks. Anmeldungen bitte unter finanzausschuss@bundestag.de.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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Rentenerhöhung

Für die Rentner steht eine Erhöhung ins Haus, die zwar immer noch nicht die Inflationverluste der vergangenen Jahre ausgleicht, die aber die höchste Erhöhung seit 2002 ist. Vermutet wird, wie sie dem nachstehenden Text aus den „Sozialpolitischen Nachrichten vom 18.0.3.09 von Ver.di entnehmen können, dass diese Erhöung der anstehenden Bundestagswahl geschuldet ist.


Zitat:

Am 16.3.2009 hat der Bundesarbeits- und Sozialminister Olaf Scholz eine gute Botschaft für die Rentnerinnen und Rentner verkündet: Nach drei Jahren der Nullrunden (2004-2006), einer Minianpassung im Jahr 2007 von 0,54 % und einer Anpassung von 1,1 % zum 1.7.2008 sollen zum 1.7.2009, knapp 3 Monate vor der Bundestagswahl, die Renten in den alten Bundesländern (aBL) um 2,41 %, in den neuen Bundesländern (nBL) um 3,38 % ansteigen. Zuletzt hatte es eine Anpassung in einer ähnlichen Höhe in den aBL zum 1.7.2002 (2,16 %) und in den nBL zum 1.7. 1994 (3,45 %) gegeben.
Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben wurde. Da nach der Bundestagswahl alle Kürzungsfaktoren wieder ungebremst „zuschlagen“, werden die Rentenanpassungen der Jahre 2010 bis 2012 sehr wahrscheinlich deutlich unter 1 % liegen.

Zitat Ende:

Muss „Riester-Rente“ nachgebessert werden?

Neben „Handelsblatt“ und „FTD“  berichtet die  Frankfurter Rundschau (FR) heute in einer Kurznotiz im Wirtschaftsteil, dass die Bundesrepublik vor dem EuGH  [1. Europäischer Gerichtshof] in der Frage zu unterliegen droht, ob die Riester-Rente mit den europäischen Gesetzen zur Freizügigkeit[2. die Freizügigkeit gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für Dienstleistungen und z.B. für die Wahl des Wohnsitzes] in Einklang zu bringen ist. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Rente mit dem europäischen Recht in Einklang steht, da es sich um eine ergänzende Rente zur gesetzlichen Rente handele. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht. Unsere Auffassung, dass es besser gewesen wäre, eine solche Zusatzrente unter dem Dach der DRV anzusiedeln, scheint sich anhand dieser rechtlichen Auseinandersetzung zu bestätigen.


nachstehend Zitat aus FR:

Riester-Rente ändern

(FR 01.04.09)
Bestimmungen der  Riester-Rente müssen vermutlich geändert werden. Sie benachteiligten Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, erklärte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Jan Mazak. Es widerspreche auch EU-Regeln, dass die Altersvorsorge-Zulage dann zurückgezahlt werden müsse, wenn der Arbeitnehmer ins Ausland umziehe. Zudem werde es zu Unrecht Grenzarbeitnehmern verweigert, das angesparte Kapital zum Kauf einer Wohnung zu verwenden, die nicht in Deutschland liege

Zitat Ende:

Masernschutzimpfung nicht vernachlässigen

Focus-online berichtet über Masern und die Vernachlässigung der vorbeugenden Impfungen insbesondere von Kindern. Masern können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Der stellv. Vorsitzende der BfA-Gemeinschaft  äußert sich hier für den Bereich der Krankenversicherung.

10.03.09, 15:49
Mit aktuell 43 Masernfällen ist Nordrhein-Westfalen nach Hamburg derzeit das Bundesland mit dem zweithöchsten Ansteckungsrisiko in Deutschland.
Und jeder vierte Heranwachsende hat nach Studien des Robert Koch-Instituts (RKI) keinen ausreichenden Impfschutz gegen Masern. Die Masern-Erkrankungen, die von Jahresbeginn bis Ende Februar in NRW registriert wurden, betrafen 13 junge Erwachsene im Alter von 15 bis 44 Jahre, zehn Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren, elf Kinder zwischen 2 und 9 Jahren sowie neun Kleinkinder bis 2 Jahre.

Im Alter droht Armut

Im Alter droht Armut. Die Boeckler-Stiftung  hat eine Studie erstellt, die sich mit den voraussichtlichen Rentenhöhen in Jahre 2030 beschäftigt. Aus der Statistik geht hervor, dass insbesondere die „Geringverdiener“ von Altersarmut betroffen sein werden. Sicherlich wird jetzt von interessierter Seite wieder auf die Möglichkeit der Vorsorge über die Riester-Rente verwiesen.

Allerdings müssen da wohl  Hinweise gegeben werden, wie denn ein z.B. Hartz IV Empfänger, die notwendigen Eigenbeiträge von seinem Einkommen abzweigen soll. Für seriöse Vorschläge, werden dann wohl offene Ohren zu finden sein.


o812-altersarmut