Entsolidarisierung jetzt auch bei den Betriebsrenten?

(Kommentar) Mit der Entsolidarisierung fing es im Bereich der Renten bei den  Betriebsrenten im Zuständigkeitsbereich des mittelbaren und unmittelbaren Dienstes an.  Folge einer nicht rechtzeitigen Regelung im gesetzlichem Rahmen, waren Austritte aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Viele Institutionen, die es in ihrer Zuständigkeit mit einem günstigen Mitarbeiterbestand zu tun hatten, verließen die VBL, weil andere Unternehmen oder Pensionskassen für ihren Mitarbeiterbestand günstigere Beiträge verlangten. So wurde für die verbleibenen Mitglieer das Risiko schlechter und die Beiträge höher. Damit der Anreiz für andere Institutionen wieder größer, die VBL zu verlassen.  Es hat lange gedauert bis hier einige Pflöcke eingeschlagen wurden, die diejenigen stärker belasteten, die zu dieser Situation beigetragen hatten (Bundeswehr, Bahn, Post = alles ehemalige Bundesunternehmen). Der Bund ist heute entsprechend der von im zusätzlich verursachten Risikos stärker mit Beiträgen belastet. Es wäre für die Unternehmungen, die  sich einen Ausstieg nicht leisten konnten, fast zu spät gewesen.

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Debatte um Rente mit 67 neu entbrannt

22.06.2009 (ddp) Die Bundesregierung hält trotz der Wirtschaftskrise an der umstrittenen Rente mit 67 fest. Das Arbeitsministerium stellte am Montag in Berlin klar: “Es gibt keine Pläne der Regierung, an den bestehenden Gesetzen etwas zu ändern.” Auch CDU und SPD stehen weiter zu der Anhebung des Renteneintrittsalters.

Die Debatte war zuvor vom SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Pronold neu entfacht worden. Er betonte: “Ich gehe davon aus, dass die Rente mit 67 wegen steigender Arbeitslosenzahlen in der Wirtschaftskrise nicht in Kraft treten kann.” Schon jetzt sei “abzusehen, dass die im Gesetz vorgeschriebene Überprüfung ergeben wird, dass Ältere auf dem Arbeitsmarkt immer schlechtere Chancen haben”.

Hintergrund ist die sogenannte Bestandsprüfungsklausel: Die Bundesregierung muss ab 2010 alle vier Jahre berichten, “ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können”.

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BT:Experten kritisieren Rentengarantie /Arbeitslosenversicherung

Die Überschrift erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Anhörung im Arbeits- u. Sozialausschuss des Deutschen Bundestages nur um die Frage der sog. “Rentengarantie” handelt. Einen wesentlichen Raum in der Anhörung nahm jedoch auch der erleichterte Zugang von kurzfristig Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung ein.


Erleichterter Erwerb eines Anspruches bei der Arbeitslosenversicherung


Ein Thema, dass unserer Auffassung schon seit langem einer positiven Regelung der von dieser Beschäftigungsart betroffenen Personenkreise zugeführt gehört. Auch wenn der Entwurf des Gesetzes hier eine auch aus unereser Sicht zu hohe Hürde bei der Anwartschaft setzt. Hier haben eben die Praktiker Recht, die da sagen, dass für Betroffene aus z.B. der Film und Theaterbranche diese Fristen an den tatsächlichen Notwendigkeiten vorbeigehen.

Garantie für die Nichtabsenkung von Renten


Der zweite Komplex in der Überschrift der Meldung des Bundestages besonders angesprochen ist die seitens der Koalition ausgesprochene Garantie der Nichtabsenkung der Bestandsrenten im folgenden und weiteren Jahren. Hier ist es auch unsere Auffassung, dass man mit anderen Mitteln das gleiche Ziel hätte erreichen können, da auch wir davon ausgehen, dass vor allem um eine Beruhigung der “aktiven” Rentner geht. Schließlich sollten diese nicht vor dem Wahlgang im September des Jahres verunsichert werden. Dabei geht ganz verloren, dass es die bekannte Journaille ist, die hier erst den Keim der Verunsicherung provokativ gelegt hatte um dann im selben Moment als die Politik einezu erwartende  Zusage machte, auf die handelnden Personen einschlug.Wem nützte eigentlich diese Tartarenmeldung? Als wenn wir nicht andere Problem hätten.

Deutscher Bundestag: Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Im Bundestag – 16.06.2009

Rente: Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein

Im Alter droht Armut

Im Alter droht Armut. Die Boeckler-Stiftung  hat eine Studie erstellt, die sich mit den voraussichtlichen Rentenhöhen in Jahre 2030 beschäftigt. Aus der Statistik geht hervor, dass insbesondere die “Geringverdiener” von Altersarmut betroffen sein werden. Sicherlich wird jetzt von interessierter Seite wieder auf die Möglichkeit der Vorsorge über die Riester-Rente verwiesen.

Allerdings müssen da wohl  Hinweise gegeben werden, wie denn ein z.B. Hartz IV Empfänger, die notwendigen Eigenbeiträge von seinem Einkommen abzweigen soll. Für seriöse Vorschläge, werden dann wohl offene Ohren zu finden sein.


o812-altersarmut

Rente mit 67 – Hinweise

Unter dem Titel Rente mit 67 wird seitens der DRV Bund unter der von uns nachstehend aufgezeigten Adresse alles Wichtige zum Thema zusammengetragen. Die dort niedergelegten Fakten stellen den aktuellen Stand der rechtlichen Gegebenheit wieder.

Unabhängig davon bleibt es in der politischen Auseinandersetzung Thema, dass es sicherlich ein erweitertes Erwerbminderungsrentenrecht geben muss, da die jetzt eingeführten Regelungen (wie die Politk ausführt: der Demografie geschuldet) weder den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes noch den Fragen der unterschiedlichen Beanspruchung im Berufsleben und damit dem erhöhten gesundheitlichen Verschleißes im vollen Umfang Rechnung tragen. Hier zukünftig zu Regelungen zu kommen, die dem einzelnen Individium Gerechtigkeit widerfahren lassen,  wird auch unsere Aufgabe in der politischen Auseinandersetzung sein.


Beachten sie auch die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung Bund:


Anlage R der Steuererklärung

Artikel der DRV – Bund

Anlage R der Steuererklärung

Die Anlage R wurde als neue Anlage zur Einkommensteuererklärung eingeführt und enthält alle Angaben zu Renteneinkünften, die das Finanzamt benötigt, um die Steuerpflicht feststellen zu können.

In die Zeilen 1-10 sind die Renten einzutragen, die als Basisversorgung im Alter nachgelagert besteuert werden.

Die Zeilen 11-13 sind nur dann auszufüllen, wenn die Öffnungsklausel vom Finanzamt angewandt werden soll. Hiervon sind jedoch nur die Rentner betroffen, die mindestens während 10 Jahre Beiträge oberhalb des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben.

In den Zeilen 14-19 sind die Leibrenten einzutragen, die aus einer umlagefinanzierten privaten Rentenversicherung kommen (zum Beispiel die Zusatzversorgung im öffentlichen oder kirchlichen Dienst aus VBL/ZKW). Diese Leibrenten werden nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert.

In die Zeilen 31-46 sind die Leistungen aus Altersversorgungsverträgen und aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung einzutragen (zum Beispiel: Betriebsrenten).

Die Eigenanteile zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung kann der Rentner als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Einzutragen sind diese Aufwendungen allerdings nicht in die Anlage R, sondern in Zeile 73 des Mantelbogens.

Deutsche Rentenversicherung Bund

06.10.2008

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