Atypische Beschäftigungsformen weiter im Vormarsch

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zeigt auf, welche Probleme in den Beschäftigungsverhältnissen  der Arbeitnehmer stecken, die unter dem Begriff  bzw. der Formulierung „atypische Beschäftigungsformen“ laufen. Im Zusammenhang mit der bis 2029 erfolgten Umstellung auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren steckt eine nicht unerhebliche Gefahr für die Altersversorgung der von diesen Beschäftigungsverhältnissen betroffenen Personenkreise. Sozialpolitisch wäre hier ein unmittelbarer Ansatz gegeben zügig zu handeln.

Die Stellungnahme der Bundestagsverwaltung mit den Links zu der kleinen Anfrage und zur Antwort der Bundesregierung finden sie nachstehend:


32 Prozent arbeiten in „atypischen Beschäftigungsformen“

Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE/MIK) Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten im Jahr 2008 in sogenannten atypischen Beschäftigungsformen; das entspricht einer Quote von 32,4 Prozent der Erwerbstätigen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13991) auf eine Kleine Anfrage (16/13907) der Fraktion „Die Linke“ hervor, in der sich diese nach dem Stand der Jugendarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik erkundigt hatte.

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Verbesserung der häuslichen Pflege notwendig

Der Bericht des NDR in Markt im Dritten geht auch ein auf eine notwendige Änderung in der Pflegeversicherung. Die Gruppe „Ambulante Versorgungslücken“ hat aufgerufen eine von ihr gestartete Petition zu unterstützen. Die Forderung der Gruppe, trifft auch auf die Unterstützung der DRV-Mitgliedergemeinschaft und unseres befreundeten Verein, der BfA-Gemeinschaft e.V.. Wir hoffen, dass 1. das notwendige Unterschriftenquorum für die Petition erreeicht wird und 2. die Petition auch vom Petitionsausschuss positiv bewertet und an die Regierung zur Erstellung einer Gesetzesänderung auffordert.


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Mehr Krankenhäuser in privater Hand

Die Privatisierung der Krankenhäuser ehemals fast nur öffentlich rechtlich organisierter Einrichtung schreitet fort. Dabei ist zu verzeichnen, dass diese Zentralisierung einhergeht mit einem stark ausgeprägten Hang zur Gewinnmaximierung zu Lasten der Beschäftigten durch erhebliche Absenkung der Personalschlüsser aber auch durch Verringerung der Einkommen. Daneben wirkt sich der verminderte Stellenkegel unmittelbar auf die Qualität der Pflege aus.(siehe die Stellungnahmen der Gewerkschaft Ver.di)

Was bisher der Öffentlichkeit bisher verborgen geblieben sein dürfte, ist der Tatbestand , dass bei dem Verkauf der Krankenhäuser an private Investoren, es  nicht zu einer Herabsetzung der Investionszuschüsse der „öffentlichichen Hand“ an die Krankenhausträger gekommen ist. Nein die Quote ist gleich geblieben. Einige Experten, wie der Alt-Bürgermeister von Bremen, Henning Scherf stellte in Auszug zu seinem neuen Buch in der Frankfurter Rundschau vom 09.09. sogar eine Erhöhung dieser Zuschüsse fest. Damit ergibt sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu Lasten der Steuerzahler für die privaten Krankenhausbetreiber.  Schleierhaft bleibt dem sozialpolitisch Interessierten die Aussage der Regierung in der Anfrag der „Die LINKE“, dass die weitere Privatisierung (ein) ”wichtiges und erhaltenswertes Merkmal der Krankenhausversorgung in Deutschland“ (ist). Veränderungen in der Trägerschaft deutscher Krankenhäuser, wie sie seit Jahren zu beobachten seien, sehe sie als ”Ausdruck und Folge eines Wettbewerbs, der Chancen zur Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung bietet“.

Lesen sie nachstehend die Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die LINKE“ :

bundestag Nr. 248, Mi, 9. September 2009

Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft deutlich gestiegen

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Bundesregierung: Anstieg der Sozialausgaben

(Red)  Das bei einer hohen Arbeitslosigkeit bedingt durch die Wirtschaftskrise auch die Sozialausgaben steigen werden, dürfte nun wohl nicht gerade eine Überraschung sein. Allerdings lohnt es sich doch in den Sozialbericht 2009 zu schauen, der gerade von der Bundesregierung mit Drucksache 16/13830 vorgelegt wurde. Beachten sie den nachstehenden Bericht des Bundestages und die zum download angebotene Drucksache.


Zitat:

Bundesregierung rechnet mit einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben

Berlin: (hib/CHE/HAU) Zwischen 1991 und 2008 sind die Ausgaben des Staates für Sozialleistungen um rund 70,3 Prozent auf rund 721,4 Milliarden Euro angestiegen. Das geht aus dem Sozialbericht 2009 hervor, der nun als Unterrichtung (16/13830) vorliegt. Der stärkste Anstieg fand demnach direkt nach der Wiedervereinigung in Folge der Überleitung des westdeutschen Sicherungssystems auf die neuen Bundesländer statt.

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Erste Kasse erhebt Zusatzbeitrag

(Kommentar- Red.)Jetzt ist es soweit. Die erste Kasse muss einen Zusatzbeitrag erheben. Handelt es sich bei dieser Krankenkasse auch nur um eine Betriebskrankenkasse mit einer Versichertanzahl von ca. 30000 wie die ARD am heutigen Tage berichtet, so ist doch dies ein Signal, das zu beachten ist.  Auch die großen Versorgerkassen BARMER, DAK sind nach Presseberichten im ersten Halbjahr 2009 ins Defizit gekommen. Noch wird darauf hingewiesen, dass dieses Jahr kein Zusatzbeitrag erhoben wird. Was aber bringt das Jahr 2010?

Die Politik hat mit ihrem Eingriff in die Finanzhoheit der Kassen und der mangelhaften finanziellen Ausstattung des Gesundheitsfonds den Weg für eine noch stärkere Beanspruchung der Versicherten bereitet. Die Arbeitgeber können sich derweil beruhigt zurücklehnen. Müssen sie sich doch nicht am Zusatzbeitrag beteiligen.  Wenn doch die Bereitschaft der Politik bestände, die Arbeitgeber durch eine Veränderung in der Steuerpolitik mit zu beteiligen.

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Schweinegrippe – Impfkostenregelung

Das ist zwar nicht die Forderung der GKV aber zumindest ein Kompromiss, der die Kosten für die „Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)“  auf einen Höchstbetrag pro zu Impfenden begrenzt. Ob das nun bei allen Kassen die nötige Entlastung bringt bleibt dahingestellt. Wer jetzt als Krankenkasse schon an der Grenze zu einer möglichen Pflicht zur Erhebung eines Zusatzbeitrages steht, wird bei einer Impfwelle nur davonkommen, wenn die Zahl der Impfenden nicht zu groß wird. Zumindest ist aber das Ergebnis ein Erfolg für den Bundesverband der GKV weil die Höhe der Kosten für die GKV begrenzt sind.

Die aktuellen Nachricht haben wir ZEIT-Online entnommen und stellen sie nachstehend zur Verfügung:

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Versorgungsausgleich ab 01.09.09 geändert

Scheidung – jetzt oder später? Beim Versorgungsausgleich gilt ab September neues Recht

Wer sich scheiden lassen will, muss vieles bedenken. Denn bei einer Scheidung geht es nicht nur um Gefühle, sondern immer auch um Geld. Ab September ändern sich nun die Vorschriften für den so genannten Versorgungsausgleich. Was damit genau gemeint ist erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

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